• Die zulässige Traglast gemäß Typenschild darf nicht überschritten werden.
• Vor dem Betätigen der Sendetaste überprüfen, ob der Kanal der Funkhandlampe
mit dem Kanal des Empfängers übereinstimmt. Auf dem gesamten Gelände darf
sich keine Einrichtung befinden, die ebenfalls auf diesen Kanal reagieren könnte.
Durch unbeabsichtigte Bedienung anderer Einrichtungen können Personen gefähr-
det werden.
Weiterhin darf sich auf dem gesamten Gelände keine Sendeeinrichtung befinden,
auf die der Achsspieltester reagieren könnte.
• Um Verletzungen durch Stöße oder Überrollen vorzubeugen, beim Auf- und Abfah-
ren ausreichend Sicherheitsabstand zum Prüffahrzeug halten.
• Vor der Prüfung das Prüffahrzeug gegen Wegrollen sichern. Beim Einsatz auf schrä-
gem Untergrund (z. B. Auffahrrampen von mobilen Prüfstraßen) wird empfohlen,
die Fahrerkabine während der Prüfung zu besetzen, um auf unbeabsichtigte Bewe-
gungen reagieren zu können.
• Persönliche Schutzausrüstung tragen.
• Zum Bewegungsbereich der Prüfplatten an der Oberseite ausreichend Sicherheits-
abstand einhalten. Quetsch- und Schergefahr!
• Die Prüfplatten dürfen auch außerhalb des Betriebs nicht betreten werden. Durch
unerwartete Bewegungen der Prüfplatten besteht Sturzgefahr. Durch Wasser oder
Eis auf den Prüfplatten besteht Rutschgefahr.
• Während des Betriebs das seitliche Versetzen des Fahrzeugs auf den Platten mög-
lichst vermeiden und die Position beider Räder auf den Prüfplatten kontinuierlich
beobachten. Sollten sich die Räder bis zur Kante der Prüfplatten bewegen, die Prü-
fung sofort abbrechen bzw. das Fahrzeug neu positionieren.
• Befestigungsschrauben der Prüfplatten regelmäßig auf festen Sitz prüfen.
1.7
Sicherheitsvorschriften für Servicearbeiten
WARNUNG
• Servicearbeiten dürfen nur von autorisierten Servicetechnikern durchgeführt wer-
den.
• Vor allen Reparatur-, Wartungs-, und Rüstarbeiten muss der Hauptschalter ausge-
schaltet und gegen Wiedereinschalten gesichert werden.
• Arbeiten am elektrischen Teil der Anlage dürfen nur von Sachkundigen bzw. Elektro-
fachkräften durchgeführt werden.
• Umweltgefährdende Stoffe müssen ordnungsgemäß entsorgt werden.
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