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B etr i e bs g r e n ze n
2.1
Einleitung
Abschnitt 2 enthält die Betriebsgrenzen, Instrumentenmarkierungen und Hinweisschilder,
die für den sicheren Betrieb des Tragschraubers einschließlich Triebwerk, Standardsysteme
und Standardausrüstung notwendig sind.
Er enthält die während der Flugerprobung praktisch erflogenen Betriebsgrenzen, sowie
die rechnerisch ermittelten und durch Versuche überprüften Grenzwerte. Die vor handenen
Instrumenten-Markierungen sind erläutert.
Der MTOsport / MT-03 ist nicht für Kunstflug zugelassen. Kurven mit Schräglagen von
mehr als 60° sind nicht zulässig. Flüge unter Vereisungsbedingungen (u. a. hohe Luft-
feuchtigkeit und Temperaturen zwischen -5o und +15o Celsius) sind nicht erlaubt.
Bei stark böigem Wind oder Windgeschwindigkeiten von mehr als 72 km/h = 20 m/s = 40
kts ist ein Flugbetrieb nicht zulässig.
Alle gemäß Bauvorschriften für Tragschrauber geforderten sicheren Lasten wurden in dem
Musterzulassungsverfahren nachgewiesen.
Dies heißt jedoch nicht, dass der Tragschrauber, besonders durch Einsatz auf sehr un-
ebenem Untergrund nicht auch Lasten erfahren kann, die außerhalb des nachge wiesenen
Bereiches liegen. Deshalb ist es besonders wichtig, beim Betrieb auf stark unebenem
Gelände, das Gerät besonders sorgfältig zu warten und die im Wartungs protokoll vorge-
schriebenen Teile zu tauschen.
Anmerkung:
Dieser Tragschrauber entspricht nicht den Bestimmungen der internationalen Behörde für
Zivilluftfahrt (ICAO). Er darf daher ohne Erlaubnis am internationalen Luftverkehr nicht
teilnehmen, es sei denn, es bestehen zwischenstaatliche Vereinbarungen.
Warnung
Der Betrieb des Tragschraubers erfordert neben der Einweisung eine pro-
fessionelle Pilotenausbildung und darf ohne gültige Lizenz nicht in Betrieb
genommen werden.
Revisionsstand 4.2
Ausgabedatum: 30.09.2010
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