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Außerbetriebnahme; Entsorgung Des Gerätes In Der Bundesrepublik Deutschland - Binder LIT MK Serie Betriebsanleitung

Wechselklimaschrank
Inhaltsverzeichnis

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29.2 Außerbetriebnahme
• Schalten Sie den Hauptschalter der Gasdetektionsanlage aus.
• Schalten Sie das Gerät am Hauptschalter (13) aus und trennen Sie es vom Stromnetz (Netzstecker
ziehen).
• Schalten Sie den rückseitigen Netzschalter (21) aus.
• Vorübergehende Außerbetriebnahme: Beachten Sie die Hinweise zur geeigneten Lagerung, Kap. 8.3.
Bei längerer Außerbetriebnahme lassen Sie die Tür des Gerätes offen stehen oder entfernen Sie die
Stopfen der Durchführungen. Bei mehrwöchiger Außerbetriebnahme empfehlen wir, das Gerät alle 3
Tage einzuschalten und ca. 30 Minuten im Kältebetrieb zu betreiben. Hierdurch wird eine schnellere
Wiederinbetriebnahme sichergestellt.
• Endgültige Außerbetriebnahme: Entsorgen Sie das Gerät gemäß Kap. 29.3 bis 29.5.
29.3 Entsorgung des Gerätes in der Bundesrepublik Deutschland
BINDER-Geräte sind gemäß Anhang I der Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des
Rates über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) als „Überwachungs- und Kontrollinstrumente für aus-
schließlich gewerbliche Nutzung" (Kategorie 9) eingestuft und dürfen NICHT an öffentlichen Sammelstellen
abgegeben werden.
Die Geräte tragen das Symbol (durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern und Balken) zur
Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten, die nach dem 13. August 2005 in der EU
in Verkehr gebracht wurden und gemäß Richtlinie 2012/19/EU und ElektroG getrennt zu ent-
sorgen sind. Ein hoher Anteil der Materialien muss aus Umweltschutzgründen wiederverwer-
tet werden.
Lassen Sie nach Nutzungsbeendigung das Gerät gemäß dem Elektro- und Elektronikgerä-
tegesetz (ElektroG) vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1739) entsorgen oder kontaktieren Sie den
BINDER Service, damit dieser die Rücknahme und Entsorgung des Gerätes gemäß dem
Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1739) organisiert.
Gefahr des Verstoßes gegen geltendes Recht bei unsachgemäßer Entsorgung.
∅ Geben Sie BINDER-Geräte NICHT an öffentlichen Sammelstellen ab.
 Lassen Sie das Gerät fachgerecht bei einem nach Elektro- und Elektronikgerätegesetz
- ElektroG (vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1739) zertifizierten Recyclingunternehmen ent-
sorgen
oder
 Beauftragen Sie den BINDER Service mit der Entsorgung. Es gelten die beim Kauf des
Gerätes gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der BINDER GmbH.
BINDER Altgeräte werden bei Wiederverwertung nach Richtlinie 2012/19/EU von zertifizierten Unterneh-
men in sortenreine Stoffe zerlegt. Um Gesundheitsgefahren für die Mitarbeiter der Entsorgungsunterneh-
men auszuschließen, müssen die Geräte frei von giftigem, infektiösem oder radioaktivem Material sein.
LIT MK (E5) 08/2020
HINWEIS
Seite 149/168

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Diese Anleitung auch für:

Lit mk 240Lit mk 720

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