• Das Display muss frei zugänglich sein (z. B. nicht in ein Möbel eingebaut sein). Der Zugang und der Platz sind ausreichend,
um die sichere Arbeit zweier Servicekräfte zu gewährleisten.
• Alle eventuellen Zugangsbeschränkungen zum Aufstellort, wurden im Vorfeld beseitigt
• Es muss keine spezielle Hebe- oder Steigvorrichtung verwendet werden
• Kindermann behält sich das Recht vor, einen Fotonachweis für das defekte Produkt und/oder den Standort,an dem sich dieses
befindet, zu verlangen, bevor Leistungen erbracht werden.
• Ist unklar oder strittig, ob das Produkt vorschriftswidrig eingesetzt wurde oder ein Fall des Garantieausschlusses vorliegt,
obliegt die Darlegungs- und Beweisführungslast beim Garantienehmer.
• Kosten, die über den oben beschriebenen Umfang der Demontage und Remontage hinausgehen, zum Beispiel Installations- oder
Anschlussarbeiten, Gerüste oder Hebevorrichtungen, etc. sind von der Garantie ausgeschlossen.
• Kindermann übernimmt ebenso keine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder andere Nachteile, die der Benutzer
oder Käufer aufgrund möglicher Defekte des Produkts oder durch Verzögerungen eines Ersatzes des Produkts erleidet.
• Selbstverständlich bleiben die gesetzlichen Haftungsbestimmungen weiterhin wirksam. Haftungsausschlüsse und
-begrenzungen in diesen Garantiebestimmungen gelten daher nicht bei vorsätzlichen Pflichtverletzungen, bei einer
schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens, bei einer gesetzlich zwingenden Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz oder bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten, also solche vertragliche
Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der
Garantienehmer regelmäßig vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet).
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