■
Der maximale Durchmesser von zusammenge-
setzten Schleifkörpern, Schleifkonen und Schleif-
stiften mit Gewindeeinsatz 55 mm darf nicht
überschritten werden .
Der maximale Durchmesser für Sandpapier-
Schleifzubehör 80 mm darf ebenfalls nicht über-
schritten werden .
HINWEIS
►
Die max . zulässige Länge eines Spanndorns
beträgt 33 mm .
■
Zubehör in der Original-Box lagern oder die
Zubehörteile anderweitig gegen Beschädigung
schützen .
■
Das Zubehör trocken und nicht im Bereich ag-
gressiver Medien lagern .
Tipps und Tricks
■
Wenn Sie zu hohen Druck ausüben, kann das
eingespannte Werkzeug zerbrechen und /oder
das Werkstück beschädigt werden . Sie können
optimale Arbeitsergebnisse erzielen, indem Sie
das Werkzeug mit gleich bleibendem Drehzahl-
bereich und geringem Druck an das Werkstück
führen .
■
Halten Sie das Gerät beim Trennen mit beiden
Händen fest .
■
Beachten Sie die Daten und Informationen in
der Tabelle, um zu verhindern, dass das
Spindel ende den Lochboden des Schleifwerk-
zeugs berührt .
■
58
│
DE │ AT │ CH
Wartung und Reinigung
Das Gerät ist wartungsfrei .
■
Entfernen Sie Verschmutzungen vom Gerät .
Verwenden Sie dazu ein trockenes Tuch .
■
Führen Sie jeweils zu Beginn und am Ende eines
längeren Nichtgebrauches einen kompletten
Aufladevorgang des Akkus durch .
■
Soll ein Lithium-Ionen-Akku längere Zeit ge-
lagert werden, muss regelmäßig der Lade-
zustand kontrolliert werden . Der optimale
Ladezustand liegt zwischen 50 und 80% . Das
optimale Lagerungsklima ist kühl und trocken .
WARNUNG!
■
Lassen Sie Ihre Geräte von der Service-
stelle oder einer Elektrofachkraft und nur
mit Original-Ersatzteilen reparieren. Damit
wird sichergestellt, dass die Sicherheit des
Gerätes erhalten bleibt .
■
Lassen Sie den Austausch des Steckers
oder der Netzleitung immer vom Hersteller
des Gerätes oder seinem Kundendienst
ausführen. Damit wird sichergestellt, dass die
Sicherheit des Gerätes erhalten bleibt .
HINWEIS
►
Nicht aufgeführte Ersatzteile (wie z . B . Lade-
gerät) können Sie über unsere Callcenter be-
stellen .
PFBS 12 B4