Benutzerinformation
Technische Beschreibung
Montage
Schutzvorrichtungen am Nutzfahrzeug bzw. an der
Maschine
- nicht verändern oder unwirksam machen.
- nur zum Anbau der Anlage entfernen.
- nach dem Anbau wieder anbringen.
Quicklub-Zentralschmieranlagen von Wärmequellen
fernhalten. Beachten S ie die Betriebstemperatur.
Verwenden Sie nur Original-E rsatzteile (siehe Lincoln-
Teilekatalog) oder die von Lincoln zugelassenen Teile.
Beachten Sie
- die A ufbauric htlinien des Nutzfahrzeug- bzw. des
Masc hinenherstellers bei allen Bohr- und Schweiß-
arbeiten.
- die Mindestabstände bei Bohrungen zwischen Ober-
oder Unterkante des Rahmen bzw. von Bohrung zu
Bohrung.
ADR
1.
Die Quicklub-ADR-Zentralsc hmierpumpe entspricht den
Bauvorschriften der Anlage B des ADR
1)
ADR = Europäisches Übereinkommen über die internationale
Beförderung ge fährlicher Güter auf der Straße.
2)
GGVS - Gefahrgutverordnung auf der Straße (gilt nur für
Bundesrepublik Deutschland)
2.
Des Weiteren entspricht die Pumpe und ihre elektrische
Ausrüstung den Vors chriften des Anhanges B.2 (ADR /
GGVS Vorschriften für elektrische Ausrüstung) nach Rn
220000 in Verbindung mit den in Rn 10251 genannten
Beförderungseinheiten.
3.
Die ADR-Zentralschmierpumpe entspricht der Schutzart
IP6K9K.
LINCOLN GmbH • Postfach 1263 • D-69183 Walldorf • Tel +49 (6227) 33-0 • Fax +49 (6227) 33-259
Sicherheitshinweise, Fortsetzung
1)
und der GGVS.
VORSICHT!
Der Einsatz in explosionsgefährdeten
Bereichen ist nicht zuläss ig.
1013A94
WICHTIGE R HINWEIS
Förderleitungen fachgerecht verlegen.
Druckführende Bauteile miteinander
fest verschrauben.
6001a02
Beachten Sie die Anzugsmomente.
ACHTUNG!
Beac hten Sie beim Ansc hluss von Pumpen
in Gleichstromaus führung die zulässige
Restwelligkeit von max.
Betriebsspannung nach DIN 41755).
4273a 00
4.
Die ADR-Zentralschmierpumpe Quicklub 203, V erteiler ,
Leitungen und A nschlussverschraubungen sowie im Be-
sonderen die elektrischen Verbindungen entsprechend
der Montageanleitung einbauen. Es dür fen nur
Original-Lincoln-Teile verwendet werden.
5.
Nach der fachgerechten und vor schriftsmäßigen Durch-
führung der Montage und der Inbetriebnahme muss der
Einbau der Anlage durch Stempel und Unterschrift der
Fachwerkstatt bzw. der Fachperson bestätigt werden.
Dazu die zur Betriebsanleitung (Pumpe 203) beigefügte
Bestätigung verwenden (siehe Seite 20).
6.
Entspricht die angebaute Pumpe sowie die fachgerechte
Montage nicht den Bauvorschriften des ADR und der
GGVS, ist der Baumusterschutz gegenstandslos.
7.
Die Betriebanleitung mit der ausgefüllten Bestätigung den
vorhandenen Fahrzeugpapieren beifügen. Sie dient zur
Vorlage für die Untersuchung nach Abschnitt 9.1.2. des
ADR bzw. nach § 6 Abs. 4 GGVS.
2.1DE-30001-H09
±
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