REGELMÄSSIGE PRÜFUNGS- UND WARTUNGSARBEITEN
Regelmäßige Prüfungs- und
Wartungsarbeiten gemäß
Unfallverhütungsvorschriften
WARNUNG!
Halten Sie die Prüfungen und Prüffristen
gemäß den in Ihrem Land gültigen Vor-
schriften und gesetzlichen Bestimmungen
ein!
Abb. 74
Das Prüfsiegel am Motorgehäuse bescheinigt
die elektrische und mechanische Sicherheit der
Maschine.
WARNUNG!
Um die Sicherheit der Maschinen und
Betriebsmittel (= Arbeitsmittel) zu gewähr-
leisten, muss in Deutschland die Betriebs-
sicherheitsverordnung ( BetrSichV) befolgt
werden!
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Die elektrischen Betriebsmittel und die Maschinenteile müssen
mindestens einmal jährlich von einer qualifizierten Fachkraft auf
elektrische und mechanische Sicherheit überprüft und gegebe-
nenfalls instandgesetzt werden. Danach ist die Sicherheit durch
das Anbringen eines Prüfsiegels an der Maschine zu bescheinigen
(Abb. 74).
Die zur Staubabsaugung notwendigen Elemente müssen mindes-
tens einmal jährlich von einer qualifizierten Fachkraft überprüft und
gegebenenfalls instandgesetzt werden. Die Funktionsfähigkeit ist
ebenfalls zu bescheinigen.
Achten Sie darauf, dass für Wartungsarbeiten ausschließlich
Original-LÄGLER
®
-Ersatzteile verwendet werden! Den Kunden-
dienst sollten Sie nur durch LÄGLER
®
LÄGLER
-Werkstatt durchführen lassen!
Der Servicepass in dieser Betriebsanleitung (Abschnitt 12) doku-
mentiert, wann und wo Ihre Maschine gewartet wurde.
Tragen Sie auf der Rückseite dieser Betriebsanleitung die Serien-
nummer und das Baujahr Ihrer Maschine ein (siehe Typenschild)!
Ansonsten hat der Servicepass keine Gültigkeit!
Achten Sie darauf, dass die Wartungsarbeiten im Servicepass
durch Ausfüllen eines entsprechenden Feldes mit Datum, Stempel
und Unterschrift bestätigt werden.
IN DEUTSCHLAND GÜLTIGE VORSCHRIFTEN
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) schreibt jedem
Arbeitgeber vor, Prüffristen seiner Arbeitsmittel, die er bereitstellt,
nach einer Gefährdungsanalyse zu definieren und hierzu alles zu
dokumentieren.
®
oder eine autorisierte
®
FLIP
01.01.2020
Deutsch