3.9
Verkehrssicherheit
Das Befahren öffentlicher Straßen mit der gezogenen Maschine ohne angebau-
tes Streuwerk ist verboten (Unterfahrschutz).
Beim Befahren öffentlicher Straßen und Wege muss der Traktor mit gezogener
Maschine und angebautem Streuwerk den Verkehrssicherheitsvorschriften des
jeweiligen Landes entsprechen. Für die Einhaltung dieser Bestimmungen sind
Fahrzeughalter und Fahrzeugführer verantwortlich.
3.9.1
Prüfungen vor Fahrtantritt
Die Abfahrtskontrolle ist ein wichtiger Beitrag zur Verkehrssicherheit. Prüfen Sie
unmittelbar vor jeder Fahrt die Einhaltung der Betriebsbedingungen, der Ver-
kehrssicherheit und der Bestimmungen des Einsatzlandes.
Ist das zulässige Gesamtgewicht eingehalten? Beachten Sie die zulässige
Anhängelast und Stützlast der Anhängevorrichtung sowie die zulässige
Achslast.
Beachten Sie die zulässige Bremslast, die zulässige Reifentragfähigkeit und
den zulässigen Reifenluftdruck
Ist die Maschine vorschriftsmäßig angekuppelt?
Kann während der Fahrt Streustoff verloren gehen?
-
-
-
Prüfen Sie den Reifendruck und die Funktion des Bremssystems der Maschi-
ne. Beachten Sie die zulässige Bremslast und die zulässige Reifentragfähig-
keit.
Entspricht die Einstellung der Bremsanlage der Beladung der Maschine? Sie-
he
Sind die Abdeckplane und die Abdeckhaube geschlossen und gegen unbe-
absichtigtes Öffnen gesichert?
Entspricht die Beleuchtung und Kennzeichnung der Maschine den Bestim-
mungen Ihres Landes zur Benutzung öffentlicher Verkehrswege? Achten Sie
auf die vorschriftsmäßige Anbringung von Warntafeln, Rückstrahlern und Zu-
satzbeleuchtung.
Achten Sie auf den Füllstand des Streustoffs im Behälter.
Die Vordosierschieber müssen geschlossen sein.
Schalten Sie die elektronische Bedieneinheit aus.
Sicherheit
3
15