3.8.3
Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten
•
Stellen Sie vor allen Reinigungs-, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten sowie bei einer
Störungsbeseitigung den Motor des Traktors ab. Warten Sie, bis alle rotierenden Teile der
Maschine stillstehen.
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Stellen Sie sicher, dass niemand die Maschine unbefugt einschalten kann. Ziehen Sie den
Zündschlüssel des Traktors ab.
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Trennen Sie vor jeglichen Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten bzw. vor Arbeiten an der
elektrischen Anlage die Stromzufuhr zwischen Traktor und Maschine.
•
Überprüfen Sie, dass der Traktor mit der Maschine ordnungsgemäß abgestellt ist. Sie müssen mit
leerem Behälter auf einem waagerechten, festen Boden stehen und gegen Wegrollen gesichert
sein.
•
Sichern Sie die angehobene Maschine zusätzlich gegen Abstürzen (z. B. mit einem
Unterstellbock), wenn Sie Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten oder Inspektionen unter der
angehobenen Maschine durchführen müssen.
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Machen Sie vor Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten die Hydraulikanlage drucklos.
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Müssen Sie mit der rotierenden Zapfwelle arbeiten, darf sich niemand im Bereich der Zapf- oder
Gelenkwelle aufhalten.
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Beseitigen Sie niemals Verstopfungen im Streubehälter mit der Hand oder dem Fuß, sondern
verwenden Sie ein geeignetes Werkzeug. Befüllen Sie den Behälter, zur Vermeidung von
Verstopfungen, nur mit dem vorhandenen Schutzgitter.
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Decken Sie vor dem Reinigen der Maschine mit Wasser, Dampfstrahler oder anderen
Reinigungsmitteln alle Bauteile ab, in die keine Reinigungsflüssigkeiten gelangen sollen (z. B.
Gleitlager, elektrische Steckverbindungen).
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Prüfen Sie Muttern und Schrauben regelmäßig auf festen Sitz. Ziehen Sie lockere Verbindungen
nach.
3.9
Verkehrssicherheit
Beim Befahren öffentlicher Straßen und Wege muss der Traktor mit angebauter Maschine den
Verkehrsvorschriften des jeweiligen Landes entsprechen. Für die Einhaltung dieser Bestimmungen
sind Fahrzeughalter und Fahrzeugführer verantwortlich.
3.9.1
Prüfung vor Fahrtantritt
Die Abfahrtskontrolle ist ein wichtiger Beitrag zur Verkehrssicherheit. Prüfen Sie unmittelbar vor jeder
Fahrt die Einhaltung der Betriebsbedingungen, der Verkehrssicherheit und der Bestimmungen des
Einsatzlandes.
AERO 32.1
5903290
3. Sicherheit
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