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5.1.3 KONTROLLE DER KETTE, ZAHNRÄ-
DER UND KETTENFÜHRUNGEN DER
NOCKENWELLE
Sichtprüfung des Abnutzungszustands der Antriebskette (1) der
Nockenwelle vornehmen.
Wenn das Teil blockierte Kettenglieder aufweist, verschlissen
ist oder 40000 km überschritten hat, das Teil
auswechseln.
ichtprüfung der Antriebskettenführungen vornehmen:
1 Feste Führung (VORDERTEIL)
2 Mobile Führung (HINTERTEIL)
3 Obere Führung (AUF DEM KOPF BEFESTIGT)
Wenn ein oder mehrere Teile verschlissen sind, diese(s) aus-
tauschen.
HINWEIS:
KETTENGLEITSCHUHE MÜSSSEN IMMER BEIM
AUSTAUSCH DER KETTE AUCH MIT AUSGETAUSCHT
WERDEN.
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