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Rechtliche Vorbemerkungen; Kennzeichen; Helmpflicht; Anzahl Der Mitfahrer - Rolektro E-Trike 25 V.2 Handbuch

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RECHTLICHE VORBEMERKUNGEN

1. KENNZEICHEN

Das E-Trike 25 ist Versicherungs- und Kennzeichenpflichtig.
Eine EU-Betriebserlaubnis (ECC) liegt dem E-Trike bei. Mit diesem Papier können
Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl ein Kennzeichen beziehen.
2. FÜHRERSCHEIN
Zum Betrieb wird ein Berechtigungsschein für das Führen von Mofas benötigt.
Mindestalter 15 Jahre. Inhaber der Führerscheinklassen A, B und T benötigen
keinen Berechtigungsschein. Personen die vor dem 01.04.1965 geboren sind,
benötigen keinen Berechtigungsschein oder Führerschein.

3. HELMPFLICHT

Das E-Trike 25 V.2 darf nur bei angelegten Sicherheitsgurt ohne Helm gefahren
werden, ohne angelegten Gurt gilt die Helmpflicht.

4. ANZAHL DER MITFAHRER

Das Rolektro E-Trike 25 V.2 ist nur für den Betrieb mit einer Person zugelassen.
5. DIE ECC (EUROPEAN CERTIFICATE OF CONFORMITY)
Das ECC-Dokument ist Ihre Betriebserlaubnis und neben dem
Versicherungsnachweis immer mitzuführen. Das Dokument wird zur Erlangung
des Kennzeichens bei der Versicherung benötigt.
6. VERLEIHUNG DES ROLLERS
Sollten Sie Ihren Roller Dritten zur Verfügung stellen, überprüfen Sie bitte, ob ein
Führerschein (siehe Punkt 2) vorliegt und weisen Sie die betreffende Person in die
Bedienung des Rolektro E-Trike 25 ein.
Die vorgenannten Bestimmungen gelten für den Bereich der Bundesrepublik
Deutschland. In Österreich der Schweiz und in anderen europäischen Ländern können
diese Bestimmungen abweichen. Bitte erkundigen Sie sich bei den dortigen Behörden
inwieweit abweichende Regelungen bestehen.
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27. April 2020

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