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Qualifikation Der Personen; Tätigkeit - Boyens Backservice Jelly Royal Twin JLC Bedienungsanleitung

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2.2.3

Qualifikation der Personen

Personen
Tätigkeit
Verladen / Transport
Erzeugnis in Betrieb nehmen
Einrichten, Rüsten
Betrieb
Reinigen, Warten und Instandhalten
Störungen suchen und beseitigen
Entsorgen
Legende:
Jelly Royal Twin - JLC Stand 02.19
Nur geschulte und unterwiesene Personen dürfen mit / an dem Er-
zeugnis arbeiten. Der Betreiber muss die Zuständigkeiten der Perso-
nen für das Bedienen, Reinigen, Warten und Instandhalten klar festle-
gen.
Eine anzulernende Person darf nur unter Aufsicht einer erfahrenen
Person mit / an dem Erzeugnis arbeiten.
Der Betreiber darf nur die in dieser Bedienungsanleitung beschriebe-
nen Arbeiten ausführen.
Nur Fachkräfte dürfen Arbeiten an dem Erzeugnis ausführen, die be-
sonderes Fachwissen voraussetzen. Fachkräfte verfügen über geeig-
nete Hilfsmittel zum sach- und sicherheitsgerechten Ausführen dieser
Arbeiten.
Das gilt für alle Arbeiten, die nicht in dieser Bedienungsanleitung ge-
nannt sind.
Für die Tätigkeit
speziell ausge-
bildete Person
1)
X
--
--
--
--
--
X
X..erlaubt
--..nicht erlaubt
1)
Eine Person, die eine spezifische Aufgabe übernehmen kann
und diese für eine entsprechend qualifizierte Firma durchführen
darf.
2)
Als unterwiesene Person gilt, wer über die ihr übertragenen Auf-
gaben und möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten
unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die not-
wendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen belehrt
wurde.
3)
Personen mit fachspezifischer Ausbildung gelten als Fachkraft
(Fachmann). Sie können aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung
und der Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen die ihnen
übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erken-
nen.
Anmerkung: Eine einer fachlichen Ausbildung gleichwertige
Qualifikation kann auch durch eine mehrjährige Tätigkeit auf
dem betreffenden Arbeitsgebiet erworben worden sein.
Sicherheitshinweise
Unterwiesene
Personen mit fachspezifi-
2)
Person
scher Ausbildung (Fach-
X
X
X
X
X
X
X
kraft)
3)
X
X
X
X
X
X
X
13

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