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Organisatorische Maßnahmen; Verpflichtung Des Betreibers - Boyens Backservice Jelly Royal Twin JLC Bedienungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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2.2
Organisatorische Maßnahmen
2.2.1

Verpflichtung des Betreibers

Jelly Royal Twin - JLC Stand 02.19
Die Bedienungsanleitung:
·
immer am Einsatzort des Erzeugnisses aufbewahren,
·
muss jederzeit für Bediener und Wartungspersonal frei zugäng-
lich sein.
Der Betreiber ist verpflichtet:
·
die nationalen, allgemeingültigen Regelungen zum Arbeits-
schutz, zur Unfallverhütung, zum Umweltschutz und zur Lebens-
mittelhygiene zu beachten,
·
nur Personen mit/an dem Erzeugnis arbeiten zu lassen, die:
o
mit den grundlegenden Vorschriften über Arbeitssicherheit
und Unfallverhütung vertraut sind,
o
in die Arbeiten mit/an dem Erzeugnis unterwiesen sind,
o
diese Bedienungsanleitung gelesen und verstanden haben.
·
alle Warnhinweise an dem Erzeugnis in lesbarem Zustand zu
halten,
·
beschädigte Warnhinweise zu erneuern,
·
die erforderlichen persönlichen Schutzausrüstungen bereitzu-
stellen, wie z. B.:
o
Schutzbrille,
o
Arbeitshandschuhe nach DIN EN 388,
o
Sicherheitsschuhe,
o
Schutzanzug,
o
Hautschutzmittel, etc.
Sicherheitshinweise
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