Lesen Sie vor der ersten Benut-
zung Ihres Gerätes diese Origi-
nalbetriebsanleitung, handeln Sie danach
und bewahren Sie diese für späteren Ge-
brauch oder für Nachbesitzer auf.
Inhaltsverzeichnis
Betrieb . . . . . . . . . . . . . . . . . . . DE
Garantie. . . . . . . . . . . . . . . . . . DE
Vor Inbetriebnahme
Umweltschutz
Die Verpackungsmaterialien sind
recyclebar. Bitte werfen Sie die
Verpackungen nicht in den Haus-
müll, sondern führen Sie diese
einer Wiederverwertung zu.
Altgeräte enthalten wertvolle re-
cyclingfähige Materialien, die ei-
ner Verwertung zugeführt wer-
den sollten. Batterien, Öl und
ähnliche Stoffe dürfen nicht in die
Umwelt gelangen. Bitte entsor-
gen Sie Altgeräte deshalb über
geeignete Sammelsysteme.
Getriebeöl nicht in die Umwelt gelangen
lassen. Bitte Boden schützen und Altöl um-
weltgerecht entsorgen.
Mineralölhaltiges Abwasser nicht ins
Erdreich, Gewässer oder ohne Aufberei-
tung in die Kanalisation gelangen lassen.
Bitte örtlich geltende gesetzliche Bestim-
mungen und Abwassersatzungen beach-
ten.
In der Steuerung befindet sich
ein Akku zur Versorgung der
Systemuhr bei Stromausfall. Ak-
kus enthalten Stoffe, die nicht in
die Umwelt gelangen dürfen. Bit-
te entsorgen Sie sie deshalb
über geeignete Sammelsyste-
me.
Hinweise zu Inhaltsstoffen (REACH)
Aktuelle Informationen zu Inhaltsstoffen fin-
den Sie unter:
www.kaercher.de/REACH
Sicherheitshinweise
Um Gefahren für Personen, Tiere und Sa-
chen zu vermeiden, lesen Sie bitte vor dem
ersten Betreiben der Anlage:
- die Betriebsanleitung
- alle Sicherheitshinweise
- die jeweiligen nationalen Vorschriften
des Gesetzgebers
- die Sicherheitshinweise, die den ver-
wendeten Reinigungsmitteln beigestellt
sind (i.d.R. auf dem Verpackungseti-
kett).
Für den Betrieb dieser Anlage gelten in der
Bundesrepublik Deutschland folgende Vor-
schriften und Richtlinien (beziehbar über
Carl Heymanns Verlag KG, Luxemburger
Straße 449, 50939 Köln):
- Unfallverhütungsvorschrift „Allgemeine
Vorschriften" BGV A1
- Sicherheit Fahrzeugwaschanlagen
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DIN 24446
3
- Verordnung über Betriebssicherheit
4
(BetrSichV).
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Vergewissern Sie sich:
6
- dass Sie selbst alle Hinweise verstan-
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den haben
8
- dass alle Anwender der Anlage über die
14
Hinweise informiert sind und diese ver-
24
standen haben.
In dieser Betriebsanleitung werden folgen-
de Symbole verwendet:
GEFAHR
Hinweis auf eine unmittelbar drohende Ge-
fahr, die zu schweren Körperverletzungen
oder zum Tod führt.
WARNUNG
Hinweis auf eine möglicherweise gefährli-
che Situation, die zu schweren Körperver-
letzungen oder zum Tod führen kann.
VORSICHT
Hinweis auf eine möglicherweise gefährli-
che Situation, die zu leichten Verletzungen
führen kann.
ACHTUNG
Hinweis auf eine möglicherweise gefährli-
che Situation, die zu Sachschäden führen
kann.
Fahrzeugwaschanlagen
Mit dem Betätigen, Überwachen, Pflegen,
Warten und Überprüfen von Fahrzeugwa-
schanlagen dürfen nur Personen beauf-
tragt werden, die mit diesen Arbeiten und
mit der Betriebsanleitung vertraut und über
die mit der Anlage verbundenen Gefahren
belehrt worden sind.
Selbstbedienung
Bei Selbstbedienungs-Fahrzeugwaschan-
lagen muss während der Betriebsbereit-
schaft eine Person erreichbar sein, die mit
der Anlage vertraut ist und im Störfall die
zur Vermeidung etwaiger Gefahren not-
wendigen Maßnahmen durchführen oder
veranlassen kann.Für den Benutzer der
Anlage müssen gut sichtbare Hinweise
über Bedienung und bestimmungsgemäße
Verwendung der Anlage am Waschplatz
angebracht sein.
Sachgemäße Verwendung
Um Beschädigungen an Fahrzeugen und
der Anlage zu vermeiden, dürfen nur PKW
und geschlossene Lieferwagen entspre-
chend den Angaben im Abschnitt „Techni-
sche Daten/Abmessungen", Fahrzeug-
grenzmaße, gereinigt werden.
Instandhaltung
Instandhaltungsarbeiten dürfen grundsätz-
lich nur bei ausgeschalteter Anlage ausge-
führt werden. Dabei ist der Hauptschalter
gegen Wiedereinschalten durch Unbefugte
zu sichern (Vorhängeschloss am Haupt-
schalter anbringen).
DE
Gefahrenstoffe
Beim Umgang mit Reinigungsmittelkon-
zentraten, die gesundheitsschädliche Stof-
fe enthalten, sind Schutzmaßnahmen zu
treffen. Insbesondere sind Schutzbrille,
Schutzhandschuhe und Schutzkleidung zu
tragen und die dem Reinigungsmittel bei-
gegebenen Merkblätter/Sicherheitsdaten-
blätter zu beachten.
Betreten der Fahrzeugwaschanlage
Unbefugten Personen ist das Betreten der
Fahrzeugwaschanlage zu verbieten. Auf
das Zutrittsverbot ist deutlich erkennbar
und dauerhaft hinzuweisen.
Rutschgefahr
In der Anlage besteht Rutschgefahr durch
Nässe auf dem Boden und auf Anlagentei-
len. Bei Arbeiten an der Anlage umsichtig
bewegen und geeignetes Schuhwerk tra-
gen. Waschkunden durch geeignete Be-
schilderung auf die Rutschgefahr hinwei-
sen.
Bedienung der Anlage
WARNUNG
Um Gefahren durch falsche Bedienung zu
vermeiden, darf die Anlage nur bedient
werden von Personen, die
- in deren Handhabung unterwiesen sind
- ihre Fähigkeiten zum Bedienen nach-
gewiesen haben
- ausdrücklich mit der Benutzung beauf-
tragt sind.
Die Betriebsanleitung muss jedem Bedie-
ner zugänglich sein. Nicht bedient werden
darf die Anlage von Personen unter 18 Jah-
ren. Davon ausgenommen sind Auszubil-
dende über 16 Jahren unter Aufsicht.
WARNUNG
Stolpergefahr durch am Boden liegende
Gegenstände oder Zuleitungen.
Vor Inbetriebnahme der Anlage auf dem
Waschplatz liegende Gegenstände entfer-
nen.
Bei Verwendung der Anlage mit Kabel-
schlepp am Boden muss auf sorgfältige
Nachführung der Zuleitungen geachtet
werden.
Bestimmungsgemäße Verwendung
Diese Waschanlage ist zur äußeren Reini-
gung von Pkws mit Serienausstattung und
geschlossenen Lieferwagen entsprechend
des Abschnitts „Technische Daten/Abmes-
sungen", Fahrzeuggrenzmaße, be-
stimmt.Zur bestimmungsgemäßen
Verwendung gehören auch:
- das Beachten aller Hinweise in dieser
Betriebsanleitung und
- die Einhaltung der Inspektions- und
Wartungshinweise.
ACHTUNG
Beschädigungsgefahr. Bei Verwendung
von Carlite Bürsten muss das Fahrzeug
manuell vorgereinigt werden, wenn die An-
lage nicht mit einem Anbausatz Hochdruck
ausgestattet ist!
Die Anlage muss durch qualifiziertes Fach-
personal aufgestellt werden. Bei der Auf-
stellung müssen die örtlich geltenden
Sicherheitsbestimmungen beachtet wer-
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