3.5. Emissions- und Kontrollmessung
Nachdem der Kessel eingebaut und in Betrieb genommen wurde wird der zuständige Kaminfeger
den Kessel gemäß der gültigen 1. BImSchV messen und kontrollieren. Es gibt keine besonderen
Einstellungen oder Vorkehrungen zu treffen. Der Kessel muss in einem funktionsfähigen und
gereinigten Zustand sein, insbesondere die keramische Nachbrennkammer muss dicht und
ordnungsgemäß montiert sein.
Wir empfehlen den Kessel eine Stunde ( Kessel unter 100 kW), respektive zwei Stunden ( Kessel
über 100 kW ) davor einzuschalten, damit der Kessel auf Betriebstemperatur ist, wenn die Messung
beginnen soll. Betriebstemperatur liegt zwischen 75° und 85° Kesselwassertemperatur (F1) und einer
Abgastemperatur (F2) von 180° bis 220°C.
Bedienungsanleitung Drummer.docx
20. April 2016
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