1.0
Sicherheit
1.1
Einführung
Die Aufschnitt-Schneidemaschinen sind mit Schutzeinrichtungen ausgerüstet.
Sie wurden einer Sicherheitsprüfung und-abnahme unterzogen.
Bei Fehlbedienung oder Missbrauch drohen dennoch Gefahren für
• die Gesundheit
• die Maschine
• und andere Sachwerte des Betreibers
Alle Personen, die mit dem Aufstellen, Bedienen, Warten und Reparieren
der Maschine zu tun haben, müssen:
• für ihre Tätigkeit ausgebildet / eingewiesen sein,
• diese Betriebsanleitung genau beachten.
1.2
Sicherheitshinweise
In dieser Betriebsanleitung werden folgende Symbole und Signalwörter verwendet:
Warnung!
bezeichnet eine möglicherweise gefährliche Situation.
Bei Nichtbeachten des Hinweises können schwere Verletzungen eintreten.
Vorsicht!
bezeichnet eine möglicherweise gefährliche Situation.
Bei Nichtbeachten des Hinweises können leichte Verletzungen eintreten
Wichtig!
bezeichnet Anwendungstipps und andere besonders wichtige Informationen.
1.3
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Aufschnitt-Schneidemaschinen sind ausschließlich zum Schneiden von schneidfähigen Lebensmitteln
wie z.B.: Wurst, Rouladen, Fisch, Schinken und Käse bestimmt und dürfen nur für den gewerblichen Ein-
satz benutzt werden. Die Bedienung erfolgt nur durch unterwiesenes, über 14 Jahre altes Fachpersonal.
Die Maschine darf nicht in einer explosionsgefährdeten Umgebung betrieben werden.
Nicht geschnitten werden dürfen:
• Non Food Artikel
• gefrorenes Schneidgut
• Schneidgut mit Knochen oder Metallklammern
Eigenmächtige Umbauten und Veränderungen der Maschine sind aus Sicherheitsgründen verboten. Die in
dieser Betriebsanleitung vorgeschriebenen Betriebs-, Wartungs- und Instandhaltungsbedingungen müssen
eingehalten werden.
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