Software-Lizenzvereinbarung
WICHTIGER HINWEIS: DIE BENUTZUNG DER SOFTWARE
UNTERLIEGT DEN NACHFOLGEND AUFGEFÜHRTEN BESTIM-
MUNGEN DER HP SOFTWARE-PRODUKTLIZENZ. DURCH DAS
BENUTZEN DER SOFTWARE ERKLÄREN SIE IHR EINVER-
STÄNDNIS MIT DIESEN LIZENZBESTIMMUNGEN. WENN SIE DIE
BESTIMMUNGEN DER LIZENZVEREINBARUNG NICHT AKZEP-
TIEREN, KÖNNEN SIE DIE SOFTWARE ZURÜCKSENDEN UND
ERHALTEN DANN DEN VOLLEN KAUFPREIS ZURÜCKER-
STATTET. IST DIESE SOFTWARE BESTANDTEIL EINES PAKETS
IN VERBINDUNG MIT EINEM ANDEREN PRODUKT, KÖNNEN SIE
DAS GESAMTE PRODUKT IN UNGEBRAUCHTEM ZUSTAND
ZURÜCKSENDEN UND ERHALTEN DANN DEN VOLLEN KAUF-
PREIS ZURÜCKERSTATTET.
BESTIMMUNGEN DER HP SOFTWARE-PRODUKTLIZENZ
Sofern Sie mit HP keinen schriftlichen Sondervertrag geschlossen
haben, unterliegt die Benutzung der mitgelieferten Software den
folgenden Lizenzbestimmungen.
Lizenzgewährung. HP erteilt eine Lizenz zur Benutzung von
25 Kopien der Software. Unter „Benutzung" ist das Speichern, Laden,
Installieren, Ausführen oder Anzeigen der Software zu verstehen.
Die Software darf nicht verändert und ihre Lizenzschutzfunktionen
dürfen nicht deaktiviert werden. Wenn die Softwarelizenz für die
„gemeinsame Benutzung" erteilt wurde, darf die zulässige Höchstzahl
gemeinsamer Benutzer nicht überschritten werden.
Eigentumsrecht. Die Eigentums- und Urheberrechte an dieser
Software liegen bei HP bzw. ihren Zulieferern. Der Besitz dieser
Lizenz impliziert keine Eigentumsrechte an der Software. Die
Zulieferer von HP behalten sich vor, im Falle einer Verletzung
dieser Lizenzbestimmungen ihre Rechte eigenständig zu sichern.
Kopien und Anpassungen. Kopien oder Anpassungen der Software
dürfen ausschließlich zum Zweck der Archivierung bzw. dann herge-
stellt werden, wenn das Kopieren oder Anpassen für die Benutzung
der Software erforderlich ist. Alle Kopien oder Anpassungen der
Software müssen die gleichen urheberrechtlichen Hinweise wie das
Originalprodukt tragen. Die Software darf nicht auf ein öffentlich
zugängliches Netzwerk kopiert werden.
GE
Software-Lizenzvereinbarung 133