4.7
Regelbereiche
Die HÖCHSTLEISTUNG muss innerhalb des Bereichs der
durchgehenden Linie des Diagramms gewählt werden (Abb. 2).
Die MINDESTLEISTUNG darf nicht niedriger sein, als die strich-
lierte Linie des Diagramms:
RS 1000/E C01 = 4000 kW
RS 1200/E C01 = 5500 kW
26
24
22
20
18
16
14
12
10
8
6
4
2
0
1000 1800 2600 3400 4200 5000 5800 6600 7400 8200 9000
4.8
Prüfkessel
Die Abstimmung von Brenner und Kessel ruft keine Probleme
hervor, wenn der Kessel EG-Zulassung hat und die Abmessun-
gen seiner Brennkammer denen im Diagramm angegebenen äh-
neln (Abb. 3).
Wenn der Brenner stattdessen an einem Kessel ohne EG-Zulas-
sung und / oder mit deutlich kleineren Abmessungen der Brenn-
kammer als denen im Diagramm angegebenen angebracht
werden muss, sind die Hersteller zu befragen.
Die Regelbereiche wurden an speziellen Prüfkesseln entspre-
chend Norm EN 676 ermittelt.
20061996
Technische Beschreibung des Brenners
RS 1000/E C01
Der Regelbereich (Abb. 2) wurde bei einer Raum-
temperatur von 20 °C, einem barometrischen
Druck von 1013 mbar (etwa 0 m ü.d.M.) und mit
eingestelltem Flammkopf wie auf Seite 19 ange-
ACHTUNG
geben berechnet.
RS 1200/E C01
Wärmeleistung – kW
In Abb. 3 werden Durchmesser und Länge der Prüfbrennkammer
angegeben.
Beispiel:
Leistung 7000 kW - Durchmesser 120 cm - Länge 6 m.
MODULATIONSVERHÄLTNIS
Das Modulationsverhältnis, das bei Prüfkesseln entsprechend
der Norm EN 676 berechnet wurde, beträgt 7:1.
10
D
D11991
11400 12200
9800
10600
D2448
Abb. 2
Abb. 3