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Zuschlag Für Abgesenkten Betrieb; Monoenergetische Betriebsweise; Bivalente Betriebsweise; Bestimmung Des Bivalenzpunkts - Viessmann VITOCAL 200-A Typ AWCI-AC 201.A Planungsanleitung

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Planungshinweise allgemein
Oder
Etagenwohnung
(Abrechnung nach Verbrauch)
Etagenwohnung
(Abrechnung pauschal)
*18
Einfamilienhaus
(mittlerer Bedarf)
Zuschlag für abgesenkten Betrieb
Da die Wärmepumpenregelung mit einer Temperaturbegrenzung für
abgesenkten Betrieb ausgestattet ist, kann auf den Zuschlag für
abgesenkten Betrieb gemäß EN 12831 verzichtet werden.
Durch die Einschaltoptimierung der Wärmepumpenregelung kann
auch auf den Zuschlag für Aufheizung aus dem abgesenkten Betrieb
verzichtet werden.

Monoenergetische Betriebsweise

Die Wärmepumpenanlage wird im Heizbetrieb durch einen integrier-
ten oder als Zubehör erhältlichen Heizwasser-Durchlauferhitzer
unterstützt. Die Zuschaltung erfolgt durch die Regelung in Abhängig-
keit der Außentemperatur (Bivalenztemperatur) und der Heizlast.
Hinweis
Der Anteil des vom Heizwasser-Durchlauferhitzer verbrauchten
11
Stroms wird in der Regel nicht mit Sondertarifen berechnet.
Auslegung bei typischer Anlagenkonfiguration:
■ Heizleistung der Wärmepumpe auf ca. 70 bis 85 % der max. erfor-
derlichen Gebäude-Heizlast gemäß EN 12831 auslegen.
■ Anteil der Wärmepumpe an der Jahresheizarbeit beträgt ca. 95 %.
■ Sperrzeiten müssen nicht berücksichtigt werden.

Bivalente Betriebsweise

Externer Wärmeerzeuger
Die Wärmepumpenregelung ermöglicht den bivalenten Betrieb der
Wärmepumpe mit einem externen Wärmeerzeuger, z. B. Öl-Heiz-
kessel.
Der externe Wärmeerzeuger ist hydraulisch so eingebunden, dass
die Wärmepumpe auch zur Rücklauftemperaturanhebung des Kes-
sels genutzt werden kann. Die Systemtrennung erfolgt entweder mit
einer hydraulischen Weiche oder durch einen Heizwasser-Puffer-
speicher. Für einen optimalen Betrieb der Wärmepumpe muss der
externe Wärmeerzeuger über einen Mischer in den Heizwasservor-
lauf eingebunden werden. Mit der direkten Ansteuerung dieses
Mischers durch die Wärmepumpenregelung wird eine schnelle
Reaktion erreicht.
Falls die Außentemperatur (Langzeitmittel) unterhalb der Bivalenz-
temperatur liegt, gibt die Regelung den Betrieb des externen Wär-
meerzeugers frei. Oberhalb der Bivalenztemperatur wird der externe
Wärmeerzeuger nur unter folgenden Bedingungen eingeschaltet:
■ Die Wärmepumpe schaltet sich aufgrund einer Störung nicht ein.
■ Eine besondere Wärmeanforderung liegt vor, z. B. Frostschutz.
Der externe Wärmeerzeuger kann zusätzlich für die Trinkwasser-
erwärmung freigegeben werden.

Bestimmung des Bivalenzpunkts

Der Bivalenzpunkt muss sowohl für die monoenergetische als auch
für die bivalente Betriebsweise bestimmt werden.
Bei tiefen Außentemperaturen nimmt die Heizleistung der Wärme-
pumpe ab, gleichzeitig steigt aber der Wärmebedarf.
*17
Bei einer Aufheizzeit des Speicher-Wassererwärmers von 8 h.
*18
Falls der tatsächliche Warmwasserbedarf die angegebenen Werte übersteigt, muss ein höherer Leistungszuschlag gewählt werden.
VIESMANN
172
(Fortsetzung)
Bezugstemperatur 45 °C
in l/Tag und Person
30
45
50
Spezifische Nutzwärme
in Wh/Tag und Person
ca. 1200
ca. 1800
ca. 2000
Beide Funktionen müssen in der Regelung aktiviert werden. Falls
auf die genannten Zuschläge aufgrund der aktivierten Regelungs-
funktionen verzichtet wird, muss dies bei der Übergabe der Anlage
an den Anlagenbetreiber protokolliert werden.
Falls die Zuschläge trotz der genannten Regelungsoptionen berück-
sichtigt werden sollen, erfolgt die Berechnung nach EN 12831.
Hinweis
Die gegenüber der monovalenten Betriebsweise geringere Dimen-
sionierung der Wärmepumpe hat eine Erhöhung der Laufzeit zur
Folge.
Hinweis
Die Wärmepumpenregelung beinhaltet keine Sicherheitsfunktionen
für den externen Wärmeerzeuger. Um bei Fehlfunktion zu hohe
Temperaturen im Vor- und Rücklauf der Wärmepumpe zu vermei-
den, müssen Sicherheitstemperaturbegrenzer zum Abschalten des
externen Wärmeerzeugers (Schaltschwelle 70 °C) vorgesehen wer-
den.
Auslegung der Wärmepumpe bei bivalent paralleler Betriebsweise:
■ Heizleistung der Wärmepumpe auf ca. 70 bis 85 % der max. erfor-
derlichen Gebäudeheizlast gemäß EN 12831 auslegen.
■ Der Anteil der Wärmepumpe an der Jahresheizarbeit beträgt ca.
95 %.
■ Sperrzeiten müssen nicht berücksichtigt werden.
Hinweis
Die gegenüber der monovalenten Betriebsweise geringere Dimen-
sionierung der Wärmepumpe hat eine Erhöhung der Laufzeit zur
Folge.
Für monovalenten Betrieb wären sehr große Anlagen erforderlich
und für den größeren Teil der Laufzeit wäre die Wärmepumpe über-
dimensioniert.
Empfohlener Heizlastzuschlag
*17
für Trinkwassererwärmung
in kW/Person
ca. 0,150
ca. 0,225
ca. 0,250
VITOCAL

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