3.3 Auspacken
Zum Auspacken des Gerätes entnehmen Sie das Gerät aus dem Karton und entfernen Sie
das Verpackungsmaterial.
3.4 Entsorgung der Verpackung
Die Verpackung schützt das Gerät vor Transportschäden. Die Verpackungsmaterialien
sind nach umweltverträglichen und entsorgungstechnischen Gesichtspunkten ausgewählt
und deshalb recycelbar.
Die Rückführung der Verpackung in den Materialkreislauf spart Rohstoffe und verringert
das Abfallaufkommen. Entsorgen Sie nicht mehr benötigte Verpackungsmaterialien an den
Sammelstellen für das Verwertungssystem »Grüner Punkt«.
► Heben Sie wenn möglich die Originalverpackung während der Garantiezeit des Gerätes
auf, um das Gerät im Garantiefall wieder ordnungsgemäß verpacken zu können.
3.5 Aufstellung
3.5.1
Anforderungen an den Aufstellort
Für einen sicheren und fehlerfreien Betrieb des Gerätes muss der Aufstellort folgende
Voraussetzungen erfüllen:
Das Gerät muss auf einer festen, ebenen, waagerechten und hitzebeständigen
Unterlage mit einer ausreichenden Tragkraft für das Gerät und das erwartungsgemäß
schwerste Kochgut aufgestellt werden.
Der Induktionskocher darf nicht auf einer eisen- oder stahlhaltigen Unterlage in Betrieb
genommen werden, da sich diese stark erhitzen kann.
Wählen Sie den Aufstellort so, dass Kinder nicht an die heiße Oberfläche des Gerätes
gelangen können.
Das Gerät ist nicht für den Einbau vorgesehen.
Stellen Sie das Gerät nicht in einer heißen, nassen oder sehr feuchten Umgebung oder
in der Nähe von brennbarem Material auf.
Stellen Sie den Induktionskocher nicht in der Nähe von Geräten und Gegenständen auf,
die empfindlich auf Magnetfelder reagieren (z.B.: Radios, Fernseher,
Kassettenrecorder, etc.).
Das Gerät benötigt zum korrekten Betrieb eine ausreichende Luftströmung. Lassen Sie
bei der Aufstellung an allen Seiten 10 cm Freiraum.
Die Kühlluft wird von der Unterseite des Gerätes angesaugt. Decken Sie keine
Öffnungen am Gerät ab und blockieren Sie sie nicht.
Die Steckdose muss leicht zugänglich sein, so dass das Stromkabel notfalls leicht
abgezogen werden kann.
Die Aufstellung des Gerätes an nichtstationären Aufstellungsorten (z. B. Schiffen) darf
nur von Fachbetrieben/Fachleuten durchgeführt werden, wenn sie die Voraussetzungen
für den sicherheitsgerechten Gebrauch dieses Gerätes sicherstellen.
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