Technische Daten und Vorschriften
Vorschriften zu den technischen Daten
Die Abgasnorm, die Angaben über den Kraftstoffver-
brauch und weitere für Ihr Fahrzeug gültige Angaben
sind in der technischen Fahrzeugdokumentation so-
wie in der Konformitätserklärung, im sog. COC-Do-
kument, aufgeführt. Die Angaben sind auch bei ei-
nem ŠKODA Partner zu erfragen.
Die Konformitätserklärung kann bei einem ŠKODA
Partner eingeholt werden.
Die Angaben in der technischen Fahrzeugdokumen-
tation haben Vorrang vor den Angaben dieser Be-
triebsanleitung.
Die aufgeführten Fahrleistungswerte wurden ohne
fahrleistungsmindernde Ausstattungen, z. B. Klima-
anlage, ermittelt.
Die aufgeführten Werte gelten für das Basismodell
ohne Sonderausstattungen. Die Werte wurden ge-
mäß Regeln und unter Bedingungen festgestellt, die
durch Rechtsvorschriften oder technische Vorschrif-
ten für die Bestimmung von betrieblichen und tech-
nischen Daten der Kraftfahrzeuge festgelegt sind.
Fahrzeugkenndaten
Fahrzeug-Identifizierungsnummer (VIN)
Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer befindet sich
an den folgenden Stellen.
Rechts im Motorraum auf dem Federbeindom.
▶
Auf einem Schild unter der Frontscheibe in der un-
▶
teren linken Ecke.
Auf dem Typschild unten an der mittleren Karosse-
▶
riesäule des Fahrzeugs.
Typschild.
Fahrzeughersteller
A
Fahrzeug-Identifizierungsnummer (VIN)
B
VIN-Anzeige
Die Anzeige der VIN erfolgt im Infotainment im fol-
genden Menüpunkt.
Menüpunkt für den Service
Oder:
Technische Daten und Vorschriften ›
Vorschriften zu den technischen Daten
Menüpunkt für den Service
Motornummer
Die Motornummer ist auf dem Motorblock einge-
prägt.
Maximal zulässige Gewichte
Die maximal zulässigen Gewichte sind auf dem Typ-
schild aufgeführt.
Das Typschild befindet sich unten an der mittleren
Karosseriesäule des Fahrzeugs.
Maximal zulässiges Gesamtgewicht
A
Maximal zulässiges Gespanngewicht (Zugfahr-
B
zeug und Anhänger)
Maximal zulässige Achslast vorn
C
Maximal zulässige Achslast hinten
D
Maximal zulässiges Gespanngewicht
Der angegebene Wert gilt für Höhen bis 1000 m
über dem Meeresspiegel.
Mit zunehmender Höhe sinkt die Motorleistung und
damit nimmt auch die Steigfähigkeit ab.
Deshalb muss für alle weiteren, auch angefangenen,
1000 m Höhe das maximal zulässige Gespannge-
wicht jeweils um 10 % verringert werden.
Das Gespanngewicht setzt sich aus den tatsächli-
chen Gewichten des beladenen Zugfahrzeugs und
des beladenen Anhängers zusammen.
Zuladung
Aus dem Unterschied zwischen dem maximal zulässi-
gen Gesamtgewicht und dem Betriebsgewicht lässt
sich die ungefähre maximale Zuladung berechnen.
Die Zuladung setzt sich aus folgenden Gewichten zu-
sammen.
Das Gewicht der Mitfahrer.
▶
Das Gewicht aller Gepäckstücke und anderer Las-
▶
ten.
Das Gewicht der Dachlast einschließlich des Dach-
▶
gepäckträgergewichts.
Das Gewicht der Ausstattungen, die vom Betriebs-
▶
gewicht ausgeschlossen sind.
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