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Anforderungen An Das Personal; Persönliche Schutzausrüstung - Würth BLG 12/24 V – 120 A Betriebsanleitung

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Einsatzort des Geräts ergeben. Diese muss er in Form von Betriebsanweisungen für den Betrieb des Geräts
umsetzen.
• D erBetreibermusswährenddergesamtenEinsatzzeitdesGerätsprüfen,obdievonihmerstelltenBetriebs-
anweisungen dem aktuellen Stand der Regelwerke entsprechen und diese falls erforderlich anpassen.
• D erBetreibermussdieZuständigkeitenfürInstallation,Bedienung,WartungundReinigungeindeutigregeln
und festlegen.
• D erBetreibermussdafürsorgen,dassdasPersonal,dasmitdemGerätumgeht,dieseBetriebsanleitung
gelesen und verstanden hat. Darüber hinaus muss er das Personal in regelmäßigen Abständen schulen und
über die Gefahren informieren.
• D erBetreibermussdemPersonaldieerforderlicheSchutzausrüstungbereitstellenundderenordnungsgemä-
ßen Zustand in regelmäßigen Abständen prüfen. Nicht-intakte Schutzausrüstungsgegenstände müssen durch
neue ersetzt werden.
• D erBetreibermussdieerforderlichenMaßnahmenzumBrandschutztreffenundFeuerlösch-sowieErste-
Hilfe-Ausrüstung zur Verfügung stellen und intakt halten.
Weiterhin ist der Betreiber dafür verantwortlich, dass das Gerät stets in technisch einwandfreiem Zustand ist,
daher gilt Folgendes:
• D erBetreibermussdafürsorgen,dassdieindieserBetriebsanleitungbeschriebenenWartungstätigkeiten
auch durchgeführt werden.
• D erBetreibermussalleSicherheitskennzeichnungenamGerätregelmäßigaufLesbarkeitundVollständigkeit
überprüfen.
1.8.2 Anforderungen an das Personal
WARNUNG! Verletzungsgefahr bei unzureichender Qualifikation!
Unsachgemäßer Umgang kann zu erheblichen Personen- und Sachschäden führen.
Deshalb:

• A lleTätigkeitennurdurchdafürqualifiziertesPersonaldurchführenlassen.
• A lsPersonalsindgenerellnurPersonenzugelassen,vondenenzuerwartenist,dasssieihreArbeit
zuverlässig ausführen.
• P ersonen,derenReaktionsfähigkeitbeeinflusstist,z.B.durchDrogen,AlkoholoderMedikamente,sindnicht
zugelassen.
• B eiderPersonalauswahldieamEinsatzortgeltendenalters-undberufsspezifischenVorschriftenbeachten.
1.8.3 Persönliche Schutzausrüstung
VORSICHT! Unzureichender Schutz vor Verletzungen!
Defekte Schutzkleidung kann nicht bestimmungsgemäß vor Verletzungen schützen.
Deshalb:

• V ollständigkeitundZustandderSchutzausrüstungsgegenständevorArbeitsantrittprüfen.

• D efekteSchutzausrüstunggegenneueaustauschen.

• G egebenenfallsHerstellerangabenundVerfallsdatenbeachten.
Bei der Arbeit ist das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung erforderlich, um die Gesundheitsgefahren zu
minimieren.
• D iefürdiejeweiligeArbeitnotwendigeSchutzausrüstungwährendderArbeitstetstragen.
• I mArbeitsbereichangebrachteHinweisezurpersönlichenSchutzausrüstungbefolgen.
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