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Allgemeine Hinweise; Bezeichnung Der Benannten Personengruppen - Burmeier Vertica-Homecare Gebrauchsanweisung

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2 Allgemeine Hinweise

Diese Gebrauchsanweisung beschreibt verschiedene Ausführungen des
Pflegebettes Vertica-Homecare.
In dieser Gebrauchsanweisung sind auch Funktionen oder Ausstattungen
beschrieben, die das Ihnen gelieferte Bett eventuell nicht aufweist.
Das Pflegebett Vertica-Homecare wird in nachfolgenden Texten nur als Bett
bezeichnet.
2.1 B
EZEICHNUNG DER BENANNTEN
In der vorliegenden Gebrauchsanweisung werden folgende Personengruppen
benannt:
Betreiber
Ein Betreiber (z. B.: Klinikum, Krankenhaus, -leitung) ist jede natürliche oder
juristische Person, die Sachherrschaft über das Pflegebett Vertica-Homecare
besitzt. Der Betreiber trägt die Verantwortung für den sicheren Betrieb dieses
Medizinproduktes.
Anwender
Anwender (z. B.: Medizinisches Fachpersonal, Krankenschwestern, Ärzte, Be-
treuer/-innen, Pflegepersonal) sind Personen, die aufgrund ihrer Ausbildung,
Erfahrung oder durch Unterweisung berechtigt sind, das Bett eigenverantwortlich
zu bedienen oder an ihm Arbeiten zu verrichten, bzw. in die Handhabung dieses
Bettes eingewiesen sind. Weiterhin können sie mögliche Gefahren erkennen,
vermeiden und den klinischen Zustand des Patienten beurteilen.
Patient
Als Patient wird eine pflegebedürftige, kranke, gebrechliche oder behinderte
Person bezeichnet, die in diesem Bett liegt.
Eine Einweisung des Patienten, in die für ihn wichtigen Funktionen des Bettes, ist
durch den Betreiber oder den Anwender bei jeder Neubelegung dringend zu
empfehlen.
Hinweise an den Betreiber:
- Dieses
Bett
Medizinprodukte. Es ist gemäß Medizinproduktegesetz (MPG) § 13 als aktives
Medizinprodukt der Klasse I eingestuft.
- Bei jedem technischen, elektrischen Gerät kann es bei unsachgemäßem
Gebrauch zu Gefährdungen kommen. Beachten Sie Ihre Verpflichtungen als
Betreiber gemäß Medizinprodukte- Betreiberverordnung (MPBetreibV), um
einen dauerhaft sicheren Betrieb dieses Medizinproduktes ohne Gefährdungen
für Patienten, Anwender und Dritte sicherzustellen.
Hinweise an den Anwender:
- Der Anwender hat sich gemäß MPBetreibV § 2 vor der Benutzung eines
Pflegebettes von der Funktionsfähigkeit und dem ordnungsgemäßen Zustand
des Bettes zu überzeugen und die Gebrauchsanweisung zu beachten.
Gleiches gilt für Zubehör, das am Bett angebracht wurde.
Seite 8
erfüllt
alle
Anforderungen
Gebrauchsanweisung Pflegebett Vertica-Homecare
P
ERSONENGRUPPEN
der
Richtlinie
93/42/EWG
für

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