Betriebsanleitung Gläser-, Geschirr- und Utensilienspülmaschine
M-iClean U
Sicherheit
3.6
3.7
9763249
Das Spülgut muss für Spülmaschinen geeignet sein. Im Zweifelsfall kann die Eig-
nung (Größe, Ausführung, grundsätzliche Spülmaschineneignung, etc.) mit MEIKO
abgestimmt werden (info@meiko.de).
Diese Anwendungen sind explizit nicht bestimmungsgemäß:
•
Das Verarbeiten von Gefahrstoffen (gesundheitsgefährdende, insbesondere
giftige, leicht- und hochentzündliche sowie explosive Stoffe) in der Maschine.
•
Der Betrieb der Maschine in explosionsgefährdeter Umgebung.
Vorhersehbare Fehlanwendung
Jede Verwendung, die nicht im Kapitel „Bestimmungsgemäße Verwendung" aufge-
führt ist, ist bestimmungswidrig!
Die Spülmaschine darf nicht für diese vorhersehbaren Fehlanwendungen verwen-
det werden:
•
Küchenutensilien mit elektrischen Komponenten
•
Textilien, Topflappen oder Stahlschwämme
•
Utensilien, die nicht mit Lebensmittel in Kontakt kommen (z. B. Aschenbecher,
Kerzenleuchter, etc.)
•
Lebewesen
•
Lebensmittel für den weiteren Verzehr
•
Die Zubereitung von Nahrungsmitteln
•
Utensilien aus Eisen
•
Kochstellen-Abstellgitter / Gasherd-Schieberoste
•
Nicht spülmaschinenfestes Spülgut
•
Einleiten von Brauchwasser in das bauseitige Abwassernetz
•
Stehen oder Sitzen auf der offenen Maschinentür
Grundlegende Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften
Hinweis
Die folgenden Sicherheitshinweise dienen zum Schutz des Bedienpersonals, dem
Schutz Dritter sowie dem Schutz der Spülmaschine.
Die Hinweise in dieser Anleitung und die Hinweisschilder an der Spülmaschine be-
achten.
Die Sicherheit kann in der betrieblichen Praxis nur dann erreicht werden, wenn alle
dafür erforderlichen Maßnahmen getroffen werden.
Es unterliegt der Sorgfaltspflicht des Betreibers der Maschine, diese Maßnahmen zu
planen und ihre Ausführung zu kontrollieren.
Der Betreiber muss insbesondere sicherstellen, dass:
•
Die Spülmaschine nur bestimmungsgemäß verwendet wird. Bei anderweitiger
Benutzung oder Bedienung können Schäden oder Gefahren entstehen.
•
Zur Aufrechterhaltung der Funktions- und Sicherheitsgewährleistung nur Origi-
nal-Ersatzteile des Herstellers verwendet werden.
•
Durch den nachträglichen Einbau von Dosiertechnik die Sicherheit der Spülma-
schine nicht beeinträchtigt wird.
•
Nur dafür ausreichend qualifiziertes und autorisiertes Personal die Spülma-
schine bedient, wartet und repariert.
•
Sich keine Person auf die geöffnete Tür setzt oder stellt.
•
Das Personal regelmäßig in allen zutreffenden Fragen von Arbeitssicherheit
und Umweltschutz unterwiesen wird, sowie die Betriebsanleitung und insbeson-
dere die darin enthaltenen Sicherheitshinweise kennt.
•
Die Umgebung der Maschine in Bezug auf Gefährdungen auf andere Personen
wie z. B. Kinder oder Personen mit reduzierten physischen, sensorischen oder
geistigen Fähigkeiten, oder einem Mangel an Erfahrung oder Wissen bewertet
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Änderungen in Ausführung und Konstruktion vorbehalten!