4.
Erste Inbetriebnahme
4.1
Standortbedingungen (Fortsetzung)
• Der Gerätebetreiber muss sicherstellen, dass die ESD-Schutzmaßnahmen eingehalten werden.
• Der Gerätebetreiber ist verpflichtet, die örtlichen Arbeitsplatzgrenzwerte einzuhalten und dies zu
dokumentieren.
Des weiteren muss der Gerätebetreiber sicherstellen, dass ein ausreichender Luftwechsel vor
handen ist und die Aktivkohlefilter im empfohlenen Intervall gewechselt werden.
Die Verantwortung zur Einhaltung der Arbeitsplatzgrenzwerte und der dazu erforderlichen Maß
nahmen inklusive Dokumentation liegt beim Gerätebetreiber.
4.2
Auspacken des CV5030
4
18
Bei Anlieferung des Gerätes die Kippindikatoren an der Verpackung
prüfen. Ist die Pfeilspitze blau, wurde die Sendung liegend befördert, zu
stark gekippt oder stürzte beim Transport um.
Bitte auf den Begleitpapieren vermerken und die Sendung auf eventuel-
le Beschädigungen untersuchen.
Das Auspacken und Aufstellen des Gerätes darf nur durch Leica autori-
siertes Personal erfolgen!
2
1
7
3
Abb. A
Verpackung öffnen
•
Lösen der 8 Schrauben (Abb.
der Holzkiste und lockern des Deckels .
• Deckel vorsichtig von der Holzkiste abheben.
Gebrauchsanweisung V 3.1 RevF – 04/2015
(Abb.
A)
A, 2) an der Seite