Akkus erst kurz vor der Verwendung aufladen, die Akkus sind dann am leistungsfähigsten.
An den Akkus nicht löten - Die beim Löten auftretenden Temperaturen beschädigen meist
die Dichtungen und Sicherheitsventile der Zellen, der Akku verliert daraufhin Elektrolyt oder
trocknet aus und büßt seine Leistungsfähigkeit ein.
Überladung schädigt die Kapazität des Akkus. Deshalb keine heißen oder bereits geladenen
Akkus erneut aufladen.
Hochstromladungen und -entladungen verkürzen die Lebenserwartung des Akkus. Überschreiten
Sie daher nicht die vom Hersteller vorgegebenen Angaben.
Bleibatterien sind nicht hochstromladefähig. Überschreiten Sie daher niemals die vom Akku-
hersteller angegebenen Ladeströme.
Akkus vor Vibration schützen sowie keiner mechanischen Belastungen aussetzen.
Beim Laden und während des Betriebs der Akkus kann Knallgas (Wasserstoff) entstehen,
achten Sie deshalb auf ausreichende Belüftung.
Batterien nicht mit Wasser in Berührung bringen, Explosionsgefahr!
Batteriekontakte niemals kurzschließen, Explosionsgefahr!
Akkus können durch einen Defekt explodieren oder brennen. Wir empfehlen daher bei
allen Li-Akkus sowie NiCd und NiMH-Akkus die Akkus in einem LiPo-Sicherheitskoffer
Best.-Nr. 8370 oder 8371 zu laden.
Batterien nicht öffnen, Verätzungsgefahr.
NiCd- oder NiMH-Akkupacks lassen sich am besten formieren indem zuerst alle Zellen einzeln
und separat entladen werden und anschließend der gesamte Akkupack aufgeladen wird. Das
Entladen erfolgt mit dem Ladegerät (Zelle für Zelle).
Wundern Sie sich nicht, wenn Ihre Akkupacks im Winter nicht so ladewillig und leistungsfähig
sind wie im Sommer. Eine kalte Zelle ist nicht so stromaufnahmefähig wie eine warme.
Hinweise zur Batterieverordnung: Verbrauchte Batterien sind Sondermüll und dürfen nicht über
die Mülltonne entsorgt werden. Im Fachhandel, wo Sie die Batterien erworben haben, stehen
Batterie-Recycling-Behälter für die Entsorgung bereit. Der Handel ist zur Rücknahme verpflichtet.
5. Allgemeine Betriebshinweise
Laden von Akkus
Beim Laden wird dem Akku eine bestimmte Strommenge zugeführt, welche sich aus dem
Produkt aus Ladestrom x Ladezeit ergibt. Der maximal zulässige Ladestrom ist vom jeweiligen
Akku-Typ abhängig und ist den Datenangaben des Akkuherstellers zu entnehmen.
Nur bei ausdrücklich als schnellladefähig bezeichneten Akkus darf der Normalladestrom
überschritten werden. Als NORMAL-LADESTROM wird der Strom bezeichnet, der 1/10 des
Nennwertes der Kapazitätsangabe beträgt (z. B. bei einer Kapazitätsangabe von 1,7 Ah beträgt
der Normalladestrom 170 mA).
Bedienungsanleitung Multilader 9E
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