Anhang E
der Free Software Foundation unterliegt stattdessen der GNU
Lesser General Public License, der Kleineren Allgemeinen
Öffentlichen GNU-Lizenz.)
Die Bezeichnung „freie" Software bezieht sich auf Freiheit der
Nutzung, nicht auf den Preis. Unsere Allgemeinen Öffentlichen
Lizenzen (General Public Licenses, GPL) sollen sicherstellen, dass
Sie die Freiheit haben, Kopien freier Software zu verbreiten (und
etwas für diesen Service zu berechnen, wenn Sie möchten), dass
Sie die Software im Quellcode erhalten oder den Quellcode auf
Wunsch bekommen können, dass Sie die Software ändern oder
Teile davon in neuen freien Programmen verwenden dürfen und
dass Sie darüber informiert sind, dass Sie dies alles tun dürfen.
Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir Einschränkungen
machen, die es jedem verbieten, Ihnen diese Rechte zu verweigern
oder Sie aufzufordern, auf diese Rechte zu verzichten. Aus diesen
Einschränkungen folgen bestimmte Verantwortlichkeiten für Sie,
wenn Sie Kopien der Software verbreiten oder sie verändern.
Beispielsweise
müssen
Sie
gewähren, die Sie selbst haben, wenn Sie – kostenlos oder
gegen Bezahlung – Kopien eines solchen Programms verbreiten.
Sie müssen sicherstellen, dass auch die Empfänger den
Quellcode erhalten bzw. erhalten können. Und Sie müssen sie
über diese Bedingungen informieren, damit sie ihre Rechte kennen.
Wir schützen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Wir stellen die
Software unter ein Urheberrecht (Copyright), und (2) wir bieten
Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen das Recht gibt, die Software
zu vervielfältigen, zu verbreiten und/oder zu verändern.
Um die Autoren und uns selbst zu schützen, wollen wir darüber
hinaus sicherstellen, dass jeder erfährt, dass für diese freie
Software keinerlei Garantie besteht. Wird die Software von
einer
anderen
Person
modifiziert
so möchten wir, dass die Empfänger wissen, dass sie nicht
das Original erhalten haben, damit von anderen Personen
verursachte Probleme nicht den Ruf des ursprünglichen
Autors schädigen.
Schließlich und endlich ist jedes freie Programm permanent durch
Software-Patente bedroht. Wir möchten die Gefahr ausschließen,
dass Distributoren eines freien Programms individuell Patente
lizenzieren – mit dem Ergebnis, dass das Programm proprietär
würde. Um dies zu verhindern, haben wir klargestellt, dass jedes
Patent entweder für freie Nutzung durch jedermann lizenziert
werden muss oder überhaupt nicht lizenziert werden darf.
Es folgen die genauen Bedingungen für die Vervielfältigung,
Verbreitung und Bearbeitung:
Wireless-N Home-Router
den
Empfängern
alle
Rechte
und
weitergegeben,
Software-Endbenutzer-Lizenzvereinbarung
BEDINGUNGEN FÜR DIE VERVIELFÄLTIGUNG, VERBREITUNG UND
BEARBEITUNG
0. Diese Lizenz gilt für jedes Programm und jedes andere Werk,
bei dem ein entsprechender Vermerk des Urheberrechtsinhabers
darauf hinweist, dass das Werk unter den Bestimmungen
dieser General Public License verbreitet werden darf.
Im Folgenden wird jedes derartige Programm oder Werk als
„das Programm" bezeichnet; die Formulierung „auf dem
Programm basierendes Werk" bezeichnet das Programm sowie
jegliche Bearbeitung des Programms im urheberrechtlichen
Sinne, also ein Werk, welches das Programm, auch auszugsweise,
sei es unverändert oder verändert und/oder in eine andere
Sprache übersetzt, enthält. (Im Folgenden deckt der Begriff
„Bearbeitung" unter anderem auch Übersetzungen ab.)
Jeder Lizenznehmer wird im Folgenden als „Sie" bezeichnet.
Andere
Handlungen
und Bearbeitung werden von dieser Lizenz nicht berührt;
sie fallen nicht in ihren Anwendungsbereich. Der Vorgang
der Ausführung des Programms wird nicht eingeschränkt,
und die Ausgaben des Programms unterliegen dieser Lizenz
nur, wenn der Inhalt ein auf dem Programm basierendes
Werk darstellt (unabhängig davon, dass die Ausgabe
durch die Ausführung des Programms erfolgte). Ob dies
zutrifft, hängt von den Funktionen des Programms ab.
1. Sie dürfen auf beliebigen Medien unveränderte Kopien des
Quelltextes des Programms, wie Sie ihn erhalten haben,
anfertigen und verbreiten; Voraussetzung hierfür ist, dass Sie
mit jeder Kopie einen entsprechenden Urheberrechtshinweis
sowie
einen
Haftungsausschluss
Vermerke, die sich auf diese Lizenz und das Fehlen einer
Garantie beziehen, unverändert lassen und des Weiteren
allen anderen Empfängern des Programms zusammen mit
dem Programm eine Kopie dieser Lizenz zukommen lassen.
Sie dürfen für den eigentlichen Kopiervorgang eine Gebühr
verlangen. Wenn Sie es wünschen, dürfen Sie auch gegen
Entgelt eine Garantie für das Programm anbieten.
2. Sie dürfen Ihre Kopie(n) des Programms oder eines Teils davon
verändern, wodurch ein auf dem Programm basierendes
Werk entsteht; Sie dürfen derartige Bearbeitungen gemäß
den Bestimmungen von § 1 vervielfältigen und verbreiten,
vorausgesetzt, dass zusätzlich alle im Folgenden genannten
Bedingungen erfüllt werden:
a. Sie müssen die veränderten Dateien mit einem auffälligen
Vermerk versehen, der auf die von Ihnen vorgenommene
Änderung und deren Datum hinweist.
b. Sie müssen dafür sorgen, dass jedes von Ihnen verbreitete
oder veröffentlichte Werk, welches das Programm oder
Teile davon vollständig oder teilweise enthält bzw.
vollständig oder teilweise von dem Programm oder
Teilen davon abgeleitet ist, als Ganzes gemäß den
Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung ohne Gebühr
für alle Dritten lizenziert wird.
als
Vervielfältigung,
Verbreitung
veröffentlichen,
alle
46