WENN DAS FAHRZEUG ANGEHOBEN
WERDEN MUSS
MIT AUSLEGERBÜHNE ODER WERKSTATTHEBEBÜHNE
Das Fahrzeug kann nur seitlich angehoben werden, wenn die Ausleger bzw. Werkstatthe-
bebühne das Fahrzeug in den angegebenen Bereichen, ca. 40 cm vom Radkastenprofil ent-
fernt, abstützen (Abb. 79).
Abb. 79
ZUR BEACHTUNG
Für das Aufbocken des
Fahrzeugs muss der Wa-
genheber oder die Werkstatt-He-
bebühneplatte ausschließlich an den
angezeigten Punkten des Fahr-
zeugs positioniert werden (Abb.
79).
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