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JLG 600A Betriebshandbuch Und Sicherheitshandbuch Seite 18

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ABSCHNITT 1 - SICHERHEITSMASSNAHMEN
Tabelle 1-1. Minimale abstände
Spannungsbereich
(Phase zu Phase)
0 bis 50 kV
über 50 kV bis 200 kV
über 200 kV bis 350 kV
über 350 kV bis 500 kV
über 500 kV bis 750 kV
über 750 kV bis 1000 kV
HINWEIS: Diese Anforderung gilt, außer wenn die Vorschrif-
ten des Arbeitgebers oder der örtlichen Behörden
oder Aufsichtsbehörden strenger sind.
• Einen Abstand von mindestens 3 m (10 ft) zwischen jedem
Teil der Maschine und ihren Insassen, deren Werkzeugen
und Ausrüstung und jeder elektrischen Leitung oder Vorrich-
tung mit einer Spannung von bis zu 50.000 Volt einhalten.
Ein zusätzlicher Abstand von 0,3 m (1 ft) ist jeweils für
zusätzliche 30.000 Volt oder weniger erforderlich.
1-6
MINIMALER ABSTAND
in Metern (ft)
3 (10)
5 (15)
6 (20)
8 (25)
11 (35)
14 (45)
– JLG-Hubarbeitsbühne –
• Der minimale abstand kann verringert werden, wenn isolie-
rende Abschrankungen angebracht werden, um die Berüh-
rung zu verhindern, und die Abschrankungen für die
Spannung der zu schützenden Leitung ausgelegt sind.
Diese Abschrankungen sind nicht Bestandteil der Maschine
(oder daran angebracht). Der minimale Abstand verringert
sich auf den Abstand innerhalb des konstruktionsbedingten
Arbeitsbereichs der isolierenden Abschrankung. Dies wird
durch eine geschulte Person gemäß den Anforderungen des
Arbeitgebers sowie örtlicher und behördlicher Vorschriften
für Arbeitsverfahren in der Nähe stromführender Anlagen
bestimmt.
DIE MASCHINE ODER PERSONAL NICHT IN DIE VERBOTSZONE BRIN-
GEN. DAVON AUSGEHEN, DASS ALLE ELEKTRISCHEN TEILE UND LEI-
TUNGEN STROMFÜHREND SIND, WENN DAS GEGENTEIL NICHT
BEKANNT IST.
3122544

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