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ABSCHNITT 7 - SCHMIERUNG UND WARTUNG

Bremssystem

A. Prüfung des Bremsflüssigkeitsstands
1
1. Das "Abstelleverfahren" auf Seite 4-3 durchführen.
2. Der Bremsflüssigkeitsstand sollte im Schauglas sichtbar sein (1).
3. Wenn der Bremsflüssigkeitsstand niedrig ist, nach Bedarf Bremsflüssigkeit
nachfüllen.
Hinweis: Alle anderen Arbeiten am Bremssystem müssen von qualifizierten
Personen durchgeführt werden.
7-18
50
OW0980
OAL1940
31200474
OZ0540

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