ABSCHNITT 7 - SCHMIERUNG UND WARTUNG
Bremssystem
A. Prüfung des Bremsflüssigkeitsstands
1
1. Das "Abstelleverfahren" auf Seite 4-3 durchführen.
2. Der Bremsflüssigkeitsstand sollte im Schauglas sichtbar sein (1).
3. Wenn der Bremsflüssigkeitsstand niedrig ist, nach Bedarf Bremsflüssigkeit
nachfüllen.
Hinweis: Alle anderen Arbeiten am Bremssystem müssen von qualifizierten
Personen durchgeführt werden.
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OW0980
OAL1940
31200474
OZ0540