4.3
Lagern des Getriebes
Das Getriebe ist an einem vor Witterungseinflüssen geschützten Ort in Originalverpackungslage oder
Gebrauchslage auf einem vibrationsfreien, trockenen Unterbau zu lagern und abzudecken.
Bei Zwischenlagerung des Getriebes, sowie eventuell mitgelieferter Einzelteile, muß
der aufgebrachte Korrosionsschutz erhalten bleiben. Er darf nicht beschädigt
werden, sonst besteht Korrosionsgefahr.
Das Übereinanderstapeln von Getrieben ist nicht zulässig.
Bei einer Lagerung im Freien ist das Getriebe besonders sorgfältig abzudecken und
darauf zu achten, daß sich weder Feuchtigkeit noch Fremdstoffe auf dem Getriebe
ablagern können. Staunässe muß vermieden werden.
Das Getriebe darf, wenn nicht anders vertraglich vereinbart, keinen schädlichen
Einwirkungen, wie z. B. aggressiven chemischen Produkten ausgesetzt sein.
Besondere Umweltbedingungen bei Transport (z. B. Seetransport) und Lagerung (Klima,
Termitenfraß o. ä.) müssen vertraglich vereinbart sein.
4.4
Standardmäßige Konservierung
Das Getriebe ist mit einer Innenkonservierung, die freien Wellenenden mit einer Schutzkonservierung
versehen.
Die Eigenschaften des Außenanstrichs sind: Beständig gegen Säuren, schwache Alkalien,
Lösungsmittel, Witterungseinflüsse, Temperaturen bis 120 °C (kurzzeitig bis 140 °C) und tropenfest.
Das Getriebe wird normalerweise komplett fertig, mit Grund- und Deckbeschichtung
ausgeliefert.
Bei Getrieben, die nur mit einer Grundbeschichtung ausgeliefert werden, muß eine
Deckbeschichtung gemäß den, für den jeweiligen Anwendungsfall gültigen
Richtlinien, unbedingt aufgebracht werden.
Die
Korrosionsschutz.
Beschichtung nicht beschädigen!
Jegliche Beschädigung kann zum Versagen des äußeren Schutzes und zu Korrosion
führen.
Wenn nicht anders vertraglich vereinbart, gelten für die Innenkonservierung die in Tabelle 2
oder 3 angegebenen Haltbarkeitsdauern, bei Einhaltung der zugehörigen Maßnahmen. Die
Haltbarkeitsdauer der Außenkonservierung und die zugehörigen Bedingungen ist der
Tabelle 4 zu entnehmen.
Die Gewährleistung beginnt am Tage der Auslieferung oder Lieferbereitschaftsmeldung.
Bei einer Zwischenlagerung abweichend von den in Tabelle 2 oder 3 und Tabelle 4 angegebenen
Haltbarkeitsdauern sind die Innenkonservierung sowie die Außenkonservierung zu überprüfen und
gegebenenfalls zu erneuern (siehe Punkt 7.3.1 und Punkt 7.3.2).
Grundbeschichtung
BA 5814 de 09/2014
allein
bietet
auf
Dauer
16 / 61
keinen
ausreichenden