4.3
Lagern des Getriebes
Das Getriebe ist an einem witterungsmäßig geschützten Ort in Originalverpackungslage oder
Gebrauchslage auf einem vibrationsfreien, trockenen Unterbau zu lagern und abzudecken.
Bei Lagerung des Getriebes, sowie evtl. mitgelieferter Einzelteile, muß der aufgebrachte
Korrosionsschutz erhalten bleiben. Er darf nicht beschädigt werden, sonst besteht Korrosionsgefahr.
Das Übereinanderstapeln von Getrieben ist nicht zulässig.
Bei einer Lagerung im Freien ist das Getriebe besonders sorgfältig abzudecken und
darauf zu achten, daß sich weder Feuchtigkeit noch Fremdstoffe auf dem Getriebe
ablagern können. Staunässe muß vermieden werden
(Rücksprache mit Siemens erforderlich).
Die Getriebe dürfen, wenn nicht anders vertraglich vereinbart, keinen schädlichen
Einwirkungen, wie z. B. aggressiven chemischen Produkten, Umgebung mit hoher
Luftverschmutzung sowie Umgebungstemperaturen abweichend von 0 bis + 40 °C
ausgesetzt sein.
Besondere Umweltbedingungen bei Transport (z. B. Seetransport) und Lagerung (Klima,
Termitenfraß o. ä.) müssen vertraglich vereinbart sein.
4.4
Standardmäßige Beschichtung und Konservierung
Das Getriebe ist mit einer Innenkonservierung, die freien Wellenenden sind mit einer
Schutzkonservierung versehen.
Die Eigenschaften der Standardbeschichtung für "FLENDER‐Zahnkranzgetriebe" sind: Beständigkeit
gegen Säuren, schwache Alkalien, Lösungsmittel, Witterungseinflüsse, Temperaturen bis 120 °C und
Tropenfestigkeit.
Zur
Eingangswellendichtungen verdeckt, als auch die Abdeckhaube (Transporthaube)
am Abtrieb, montiert bleiben.
Eine Öffnung des Getriebes führt zum Verlust der Konservierungswirkung.
Das Getriebe wird normalerweise komplett fertig, mit Grund- und Deckbeschichtung
ausgeliefert.
Bei Getrieben, die nur mit einer Grundbeschichtung ausgeliefert werden, muß eine
Deckbeschichtung gemäß den, für den jeweiligen Anwendungsfall gültigen
Richtlinien, unbedingt aufgebracht werden.
Die
Korrosionsschutz.
Beschichtung nicht beschädigen!
Jegliche Beschädigung kann zum Versagen des äußeren Schutzes und zu Korrosion
führen.
Wenn nicht anders vertraglich vereinbart, beträgt die Gewährleistung für die
Innenkonservierung 6 Monate und für die Konservierung der freien Wellenenden 24 Monate,
bei einer Lagerung in trockenen frostfreien Hallen.
Die Gewährleistung beginnt am Tage der Auslieferung oder Lieferbereitschaftsmeldung.
Bei längeren Zwischenlagerungen (> 6 Monate) ist die Innenkonservierung sowie die
Außenkonservierung zu überprüfen und gegebenenfalls zu erneuern (siehe Kapitel 7.
"Inbetriebnahme").
Bei einer möglichen Nachkonservierung muß die Abtriebswelle mindestens eine Umdrehung gedreht
werden, damit eine Veränderung der Wälzkörperstellung in den Lagern eintritt. Die Eingangswelle darf
nicht wieder in der gleichen Position wie vor Beginn der Drehung stehen.
Dieser Vorgang ist bis zur Inbetriebnahme alle 6 Monate zu wiederholen und zu protokollieren.
Erhaltung
der
Grundbeschichtung
BA 5150 DE 06/2010
Konservierungswirkung
allein
bietet
auf
Dauer
14 / 42
müssen
sowohl
keinen
ausreichenden
die