Planung und Auslegung des Wärmepumpensystems
5.11 Energieeinsparverordnung (EnEV)
5.11.1 EnEV 2009 – wesentliche Änderungen gegen-
über der EnEV 2007
Die EnEV 2007 wurde im Jahr 2009 überarbeitet. Bei der
Novellierung wurde großer Wert auf die Senkung des
Gebäude-Primärenergiebedarfs und die Reduzierung
von Transmissionsverlusten gelegt. Die Integration
erneuerbarer Energien, wie z. B. die Installation von Wär-
mepumpen, soll Vorrang erhalten.
• Neubauten:
– Die Obergrenze für den zulässigen Jahres-Primär-
energiebedarf wird um durchschnittlich 30 %
gesenkt.
– Strom aus erneuerbaren Energien kann mit dem
Endenergiebedarf des Gebäudes verrechnet werden
(maximal bis zum berechneten Strombedarf des
Gebäudes). Voraussetzung dafür: Strombedarf,
muss im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang
zu dem Gebäude erzeugt und vorrangig im Gebäude
selbst genutzt werden.
– Die energetischen Anforderungen an die Wärme-
dämmung der Gebäudehülle werden um durch-
schnittlich 15 % erhöht.
• Altbau-Modernisierung: Bei größeren baulichen Ände-
rungen an der Gebäudehülle (z. B. Erneuerung der
Fassade, der Fenster oder des Dachs) werden die Bau-
teilanforderungen um durchschnittlich 30 % ver-
schärft. Alternative dazu ist die Sanierung auf
maximalem 1,4fachem Neubauniveau (Jahres-Primär-
energiebedarf und Wärmedämmung der Gebäude-
hülle).
• Bestand: Verschärfung der Anforderungen an die Däm-
mung oberster nicht begehbarer Geschossdecken
(Dachböden). Zusätzlich müssen bis Ende 2011
oberste begehbare Geschossdecken wärmegedämmt
werden. In beiden Fällen genügt auch Dachdämmung.
• Nachtstrom-Speicherheizungen, die älter als 30 Jahre
alt sind, sollen außer Betrieb genommen und durch
effizientere Heizungen ersetzt werden. Dies gilt für
Wohngebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten
und Nichtwohngebäude mit mehr als 500 m
che. Verpflichtung zur Außerbetriebnahme erfolgt stu-
fenweise (ab 1. Januar 2020).
Ausnahmen:
– Gebäude erfüllten das Anforderungsniveau der Wär-
meschutzverordnung 1995 oder
– der Austausch wäre unwirtschaftlich oder
– Vorschriften (z. B. Bebauungspläne) schreiben den
Einsatz von elektrischen Speicherheizsystemen vor.
• Klimaanlagen, die die Feuchtigkeit der Raumluft verän-
dern, müssen mit Einrichtungen zur automatischen
Regelung der Be- und Entfeuchtung nachgerüstet
werden.
• Maßnahmen zum Vollzug:
– Bestimmte Prüfungen werden dem Bezirksschorn-
steinfegermeister übertragen.
– Nachweise bei der Durchführung bestimmter Arbei-
ten im Gebäudebestand (Unternehmererklärungen)
werden eingeführt.
– Einheitliche Bußgeldvorschriften werden eingeführt.
92
– Verstöße gegen bestimmte Neu- und Altbauanforde-
rungen der EnEV und Falschangaben auf Energieaus-
weisen werden Ordnungswidrigkeiten.
5.11.2 Zusammenfassung EnEV 2009
Mit der EnEV wird es für Architekten, Planer und Bauher-
ren möglich, für ihr Bauprojekt die energetisch beste
Lösung zu finden, indem modernster Wärmeschutz mit
hocheffizienter Anlagentechnik kombiniert werden kann.
Besonderes Interesse besteht hinsichtlich der Optimie-
rung von Energieverbrauch, Bau- und Anlagenkosten und
Betriebskosten für den Bauherrn. Heizungssysteme, die
Umweltwärme nutzen, erweisen sich hier als Lösung, die
sich vorteilhaft auf die Bau- und Betriebskosten aus-
wirkt. Eine Mehrinvestition in die bessere Anlagentech-
nik rechnet sich langfristig.
Besonders Wärmepumpen, Solaranlagen zur Warmwas-
serbereitung sowie Lüftungsanlagen mit Wärmerückge-
winnung zeigen sich gesamtenergetisch betrachtet als
besonders rentabel. Dies belegen auch aktuelle Studien
des Bundesministeriums für Verkehr, Bauen und Woh-
nen (BMVBW) zur Wirksamkeit der EnEV.
Die EnEV im Überblick
• Die EnEV gibt erstmals eine Zusammenfassung der
Anforderungen für den Energiebedarf von Gebäuden.
Einbezogen wird der gesamte Energieverbrauch eines
Neubaus sowohl Heizung als auch Lüftung und Warm-
wasserbereitung.
• Warmwasserbereitung, zentral, dezentral und solar
werden berücksichtigt.
• Durch die primärenergetische Berechnung des Heiz-
energiebedarfs werden auch Umwandlungsverluste
außerhalb des Gebäudes sowie elektrischer Hilfsener-
gieverbrauch und der Einsatz erneuerbarer Energien
(Wärmepumpe und Solaranlagen) zur Heizung und
Warmwasserbereitung beachtet.
• Kompensationsmöglichkeiten werden aufgezeigt:
hoher Dämmstandard und wenig effiziente Heizan-
lagentechnik stehen sparsamer Anlagentechnik und
2
Nutzflä-
höherem Heizwärmebedarf gegenüber.
• Nachweis der Gebäudedichtheit und Wärmebrücken
werden berücksichtigt.
• Der neue Energiebedarfsausweis (Energiepass)
schafft mehr Markttransparenz für Mieter, Eigentümer
und den Immobilienmarkt.
• Vor allem für veraltete Heizungstechnik gelten
bedingte Anforderungen an den Gebäudebestand und
Nachrüstpflichten.
• Wärmeschutz- und Anlagentechnik sind von nun an
gleichwertig. Anlagentechnik und Gebäudetechnik
sind somit gleichberechtigt. Dies hat zur Folge, dass in
Zukunft im Bereich des Energieverbrauchs von Neu-
bauten bisher nicht genutzte Optimierungspotenziale
ausgeschöpft werden können.
SupraEco A SAS – 6 720 806 224 (2012/12)