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Auszug Aus Der Muster-Bauordnung - MHG EcoStar Hybrid Anleitung

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Montage
Auszug aus der Muster-Bau-
ordnung
66/204
Bei der Verlegung bzw. Führung von Abgasleitungen wird unter-
schieden in:
Führung der Abgasleitungen innerhalb von Schächten.
-
Führung der Abgasleitungen ohne Verlegung in Schächten.
-
Abgasleitungen sind im Sinne der Feuerungsverordnungen der
-
Bundesländer, wenn sie innerhalb von Gebäuden Geschosse
überbrücken, in Schächten zu verlegen. Die erforderliche Qualität
der Schächte ist den Feuerungsverordnungen zu entnehmen.
Abgasleitungen müssen nicht in Schächten verlegt werden, inner-
-
halb des Aufstellraumes der Feuerstätten, wenn beispielsweise
die Decke des Aufstellraumes der Feuerstätte das Dach bildet
oder auch außerhalb von Gebäuden.
Der waagerechte Teil der Abgasleitung ist gas- und kondensatdicht
an das Gas-Brennwertgerät anzuschließen. Dabei muss vom senk-
rechten Teil der Abgasleitung bis zum Brennwertkessel ein Gefälle
von mind. 3° vorhanden sein, damit in der Abgasleitung anfallendes
Kondensat über den Kondensatanschluss des im Kessel befindli-
chen Abgassammelrohres abgeführt wird.
HINWEIS!
Angaben in dieser Unterlage beziehen sich auf die
deutsche Muster-Bauordnung (Stand 2008) sowie die
deutsche Muster-Feuerungsverordnung (Stand 2005).
Die Verordnungen der einzelnen Länder können hier-
von abweichen.
Außerhalb Deutschlands sind die entsprechenden
Vorschriften und Richtlinien des Bestimmungslandes
zu beachten!
Der nachstehende Auszug aus der Muster-Bauordnung ist stellver-
tretend für die Landesbauordnungen.
Feuerstätten und Abgasanlagen, wie Schornsteine, Abgasleitungen
und Verbindungsstücke (Feuerungsanlagen), Anlagen zur Abfüh-
rung von Verbrennungsgasen ortsfester Verbrennungsmotoren so-
wie Behälter und Rohrleitungen für brennbare Gase und Flüssigkei-
ten müssen betriebs- und brandsicher sein und dürfen auch sonst
nicht zu Gefahren und unzumutbaren Belästigungen führen können.
Die Weiterleitung von Schall in fremde Räume muss ausreichend
gedämmt sein.
Abgasanlagen müssen leicht und sicher zu reinigen sein.
Die Abgase der Feuerstätten sind durch Abgasanlagen über das
Dach abzuleiten.
Abgasanlagen sind in solcher Zahl und Lage und so herzustellen,
dass die Feuerstätten des Gebäudes ordnungsgemäß angeschlos-
sen werden können. Ausnahmen von Satz 1 können gestattet wer-
den, wenn Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entste-
hen.
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