4.9
Aufnehmen, Transportieren und Absetzen von Lasten
WARNUNG!
Unfallgefahr durch nicht vorschriftsgemäß gesicherte und aufgesetzte Lasten
Bevor eine Last aufgenommen wird, hat sich der Bediener davon zu überzeugen,
dass sie ordnungsgemäß palettiert und die zugelassene Tragfähigkeit des
Flurförderzeugs nicht überschritten ist.
Personen aus dem Gefahrenbereich des Flurförderzeugs weisen. Die Arbeit mit
dem Flurförderzeug sofort einstellen, wenn die Personen den Gefahrenbereich
nicht verlassen.
Nur vorschriftsgemäß gesicherte und aufgesetzte Lasten transportieren. Besteht
die Gefahr, dass Teile der Last kippen oder herabfallen können, sind geeignete
Schutzmaßnahmen zu verwenden.
Schadhafte Lasten dürfen nicht transportiert werden.
Niemals die im Tragfähigkeitsschild angegebenen Höchstlasten überschreiten.
Niemals unter angehobene Lastaufnahmemittel treten und sich darunter aufhalten.
Das Lastaufnahmemittel darf nicht von Personen betreten werden.
Es dürfen keine Personen angehoben werden.
Lastaufnahmemittel so weit wie möglich unter die Last fahren.
VORSICHT!
Die Queraufnahme von Langgut ist nicht zulässig.
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