4.8
Heben oder Senken des Lastaufnahmemittels
WARNUNG!
Unfallgefahr während des Hebens und Senkens
Im Gefahrenbereich des Flurförderzeugs können Personen zu Schaden kommen.
Der Gefahrenbereich ist der Bereich, in dem Personen durch Bewegungen des
Flurförderzeugs inklusive der Lastaufnahmemittel, usw. gefährdet sind. Hierzu gehört
auch der Bereich, der durch herabfallende Last, Arbeitseinrichtungen, usw. erreicht
werden kann.
Im Gefahrenbereich des Flurförderzeugs dürfen sich außer dem Bediener (in seiner
normalen Bedienposition) keine Personen aufhalten.
Personen aus dem Gefahrenbereich des Flurförderzeugs weisen. Die Arbeit mit
dem Flurförderzeug sofort einstellen, wenn die Personen den Gefahrenbereich
nicht verlassen.
Das Flurförderzeug ist gegen Benutzung durch Unbefugte zu sichern, wenn die
Personen trotz Warnung den Gefahrenbereich nicht verlassen.
Nur vorschriftgemäß gesicherte und aufgesetzte Lasten transportieren. Besteht die
Gefahr, dass Teile der Last kippen oder herabfallen können, sind geeignete
Schutzmaßnahmen zu verwenden.
Niemals die im Tragfähigkeitsschild angegebenen Höchstlasten überschreiten.
Niemals unter das angehobene Lastaufnahmemittel treten und sich darunter
aufhalten.
Das Lastaufnahmemittel darf nicht von Personen betreten werden.
Es dürfen keine Personen angehoben werden.
Niemals in sich bewegende Teile des Flurförderzeugs greifen oder steigen.
Das Übersteigen in bauliche Einrichtungen oder auf andere Fahrzeuge ist
verboten.
HINWEIS
Während des Ein- und Ausstapelns ist mit angemessen langsamer Geschwindigkeit
zu fahren.
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