ABSCHNITT 1 - SICHERHEITSMASSNAHMEN
Gefahr durch Umkippen
• Der Benutzer muss vor dem Fahren mit den Bodenverhältnis-
sen vertraut sein. Die zulässige Böschungs- und Hangneigung
beim Fahren nicht überschreiten.
• Auf oder in der Nähe einer Gefällstrecke oder auf unebenem
oder weichem Boden den Arbeitskorb nicht anheben oder mit
angehobenem Arbeitskorb fahren. Sicherstellen, dass die
Maschine auf einer festen, waagerechten und ebenen Standflä-
che steht, bevor der Arbeitskorb angehoben oder bei angeho-
benem Arbeitskorb gefahren wird.
• Vor dem Fahren auf Fußböden, Brücken, Lkws und anderen Flä-
chen die zulässigen Tragfähigkeiten der Flächen ermitteln.
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• Niemals die auf dem Arbeitskorb angegebene maximale Nutz-
last überschreiten. Alle Lasten innerhalb der Abschrankung des
Arbeitskorbs halten, es sei denn, JLG hat anderweitige Geneh-
migungen erteilt.
• Das Maschinenchassis muss mindestens 0,6 m (2 ft) Abstand zu
Löchern, Bodenerhebungen, abfallenden Stellen, Hindernissen,
Schutt, verdeckten Löchern und anderen Gefahrenquellen ein-
halten.
• Keine Gegenstände mit dem Ausleger schieben oder ziehen.
• Niemals versuchen, die Maschine als Kran zu verwenden. Die
Maschine nicht an irgendwelchen Bauwerken befestigen. Nie-
mals Drähte, Kabel oder ähnliche Vorrichtungen am Arbeitskorb
befestigen.
• Wenn der Ausleger oder der Arbeitskorb in einer Stellung ist,
in der ein oder mehrere Räder vom Boden abgehoben sind,
müssen sämtliche Personen vom Arbeitskorb geholt werden,
bevor versucht wird, die Maschine zu stabilisieren. Die
Maschine mit Hilfe von Kranen, Gabelstaplern oder anderen
zweckmäßigen Vorrichtungen stabilisieren.
• Die Maschine nicht in Betrieb nehmen, wenn die Windge-
schwindigkeit, einschließlich Windböen, 12,5 m/s (28 mph)
überschreitet. Die Windgeschwindigkeit betreffende Faktoren
sind: Arbeitskorbanhebung, umgebende Strukturen, lokale
Wetterverhältnisse und sich nähernde Stürme. Siehe Tabelle
1-2, Beaufort-Skala (nur zu Referenzzwecken), oder überwa-
chen Sie die Windgeschwindigkeit mithilfe anderer Methoden.
– JLG-Hubarbeitsbühne –
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