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Anhang 2 Der Bau- Und Prüfgrundsätze Für Überfüllsicherungen Einbau- Und Betriebsrichtlinie Für Überfüllsicherungen; Geltungsbereich; Begriffe; Aufbau Von Überfüllsicherungen (Siehe Abb. 1, Der Zulassungsgrundsätze Für Überfüllsicherungen) - fafnir 76/NB 220 Technische Dokumentation

Überfüllsicherung
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Anhang 2 der Bau- und Prüfgrundsätze für Überfüllsicherungen
Einbau- und Betriebsrichtlinie für Überfüllsicherungen
1

Geltungsbereich

Diese Einbau- und Betriebsrichtlinie gilt für das Errichten und Betreiben von
Überfüllsicherungen, die aus mehreren Anlageteilen zusammengesetzt werden.
2

Begriffe

(1)
Überfüllsicherungen sind Einrichtungen, die rechtzeitig vor Erreichen des
zulässigen Füllungsgrades im Behälter den Füllvorgang unterbrechen oder
akustisch und optisch Alarm auslösen.
(2)
Unter dem Begriff Überfüllsicherungen sind alle zur Unterbrechung des
Füllvorgangs bzw. zur Auslösung des Alarms erforderlichen Anlageteile
zusammengefasst.
(3)
Überfüllsicherungen können außer Anlageteilen mit Zulassungsnummer
auch Anlageteile ohne Zulassungsnummer enthalten. Aus Abb.1 (siehe
Seite 7) der Zulassungsgrundsätze für Überfüllsicherungen geht hervor,
welche Anlageteile stets eine Zulassungsnummer haben müssen (Anlage-
teile links der Trennlinie).
(4)
Als atmosphärische Bedingungen gelten hier Gesamtdrücke von 0,08 MPa
bis 0,11 MPa (0,8 bar bis 1,1 bar) und Temperaturen von –20 °C bis +60 °C.
3
Aufbau von Überfüllsicherungen (siehe Abb. 1, der Zulassungs-
grundsätze für Überfüllsicherungen)
(1)
Der Standaufnehmer (1) erfasst die Standhöhe.
(2)
Die Flüssigkeitshöhe wird bei einer kontinuierlichen Standmesseinrichtung
im zugehörigen Messumformer (2) in ein der Standhöhe proportionales
Ausgangssignal umgeformt, z.B. in ein genormtes Einheitssignal (pneuma-
tisch 0,02 MPa bis 0,10 MPa (0,2 bar bis 1,0 bar) oder elektrisch 4 bis 20 mA).
Das proportionale Ausgangssignal wird einem Grenzsignalgeber (3) zuge-
führt, der das Signal mit einstellbaren Grenzwerten vergleicht und binäre
Ausgangssignale liefert.
(3)
Die Standhöhe wird bei Standgrenzschaltern im Standaufnehmer (1) oder
im zugehörigen Messumformer (2) in ein binäres Ausgangssignal umge-
formt.
(4)
Binäre Ausgänge können z.B. pneumatische Kontakte oder elektrische
Kontakte (Schalter, elektronische Schaltkreise, Initiatorstromkreise) sein.
(5)
Das binäre Ausgangssignal wird direkt oder über einen Signalverstärker (4)
der Meldeeinrichtung (5a) oder der Steuereinrichtung (5b) mit Stellglied
(5c) zugeführt.
Typ 76 und NB 220
Seite 23/33

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