BELÜFTUNG DER INSTALLATIONSRÄUME
Die Belüftung gilt als ausreichend, wenn der Raum Luftzuleitungen entsprechend der Tabelle aufweist:
Luftzuleitung
Siehe Abbildung 2
Gerätekategorie
Pelletöfen
Heizkessel
In jedem Fall gilt die Belüftung als ausreichend, wenn die Druckdi erenz zwischen Außen- und Innenraum größer oder gleich
4 Pa ist.
Wenn Gas-Geräte vom Typ B mit Aussetzbetrieb vorhanden sind, die nicht der Heizung dienen, muss für diese eine eigene
Belüftungsö nung vorhanden sein. Die Luftzuleitungen müssen folgende Anforderungen erfüllen:
sie müssen durch Roste, Metallgitter usw. geschützt sein, ohne dass dadurch der freie Lüftungsquerschnitt reduziert wird;
sie müssen so ausgeführt sein, dass die Wartungsarbeiten möglich sind;
sie müssen so angeordnet sein, dass sie nicht verstopfen können;
Die Zufuhr von sauberer und nicht kontaminierter Luft kann auch über einen angrenzenden Raum erfolgen (indirekte Belüftung);
dabei ist nur darauf zu achten, dass die Zufuhr frei über permanente Ö nungen, die nach außen gehen, erfolgt.
Der angrenzende Raum darf nicht als Garage oder Lager für brennbare Sto e benutzt werden, noch für Tätigkeiten, die
Brandgefahr mit sich bringen, oder als Bad, Schlafzimmer oder Gemeinschaftsraum des Gebäudes.
RAUCHGASABZUGSANLAGE
ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN
Der Wärmegenerator ist mit einem Vakuumsystem versehen und am Ausgang mit einem Lüfter ausgestattet, der den Rauch nach
außen führt. Jedes Gerät muss an eine Rauchgasabzugsanlage angeschlossen werden, die geeignet ist, die ordnungsgemäße
Abgabe der Verbrennungsprodukte in die Atmosphäre zu gewährleisten. Der Auslass der Verbrennungsprodukte muss über Dach
erfolgen. Der direkte Auslass an der Wand oder in geschlossene Räume ist verboten, auch wenn diese nach oben o en sind.
Insbesondere ist der Gebrauch exibler, dehnbarer Metallrohre verboten.
Der Schornstein darf nur den Auslass des mit dem Gerät verbundenen Rauchgaskanals aufnehmen, es sind also weder
Sammelschornsteine zulässig noch die Einleitung in denselben Schornstein oder Rauchgaskanal von Abluft aus Abzugshauben
höher gelegener Kochgeräte jedweder Art noch von anderen Wärmeerzeugern kommende Rauchgasauslässe.
Zwischen Rauchgaskanal und Schornstein muss die Durchgängigkeit des Rohrs unterbrochen sein, damit der Schornstein nicht
auf dem Gerät au iegt.
Es ist verboten, andere Luftzufuhrkanäle und Leitungen zu anlagentechnischen Zwecken durch das Innere der
Rauchgasabzugsanlagen zu führen, auch wenn diese überdimensioniert sind.
Die Wahl der Bauteile der Rauchgasabzugsanlage muss erfolgen anhand der Art
des zu installierenden Geräts gemäß:
Im Falle metallischer Schornsteine: UNI/ TS 11278, mit besonderer Beachtung der Angaben in der Gebrauchsbestimmung;
Im Falle nichtmetallischer Schornsteine: UNI EN 13063-1 und UNI EN 13063-2, UNI EN 1457, UNI EN 1806; wobei
insbesondere zu berücksichtigen sind:
Temperaturklasse;
Druckklasse (Rauchdichtigkeit) mindestens gleich der für das Gerät geforderten Dichtigkeit;
Feuchtebeständigkeit (Kondensatdichtigkeit);
Korrosionsklasse oder -niveau und Spezi kationen des Materials der rauchgasführenden Innenwand.
Rußbrandbeständigkeitsklasse;
Mindestabstand von brennbaren Materialien
Wenn der Generator eine Rauchtemperatur von unter 160°C+ Umgebungstemperatur aufgrund einer hohen Leistung
aufweist (sehen Sie hierzu bitte die technischen Daten), muss er unbedingt gegen Feuchtigkeit geschützt werden.
Der Installateur der Rauchgasabzugsanlage muss, nach Abschluss der Installation und Ausführung der entsprechenden
Kontrollen und Prüfungen, die vom Hersteller mit dem Produkt mitgelieferte Abgasanlagen-Plakette sichtbar in der Nähe des
Schornsteins anbringen. Diese muss mit folgenden Angaben ausgefüllt werden:
130
Bezugsnorm
Rauchgasauslassquerschnitts des Geräts
UNI EN 14785
UNI EN 303-5
DEUTSCH
Prozentanteil des freien
Ö nungsquerschnitts
hinsichtlich des
-
50%
Freier Mindestö nungswert der
Belüftungsleitung
80 cm²
100 cm²