Unzulässige Brennstoffe
Folgende Brennstoffe dürfen nicht verfeuert werden:
• Bedrucktes Papier
• Spanplatten
• Kunststoffe
• Gummi
• Brennbare Flüssigkeiten
• Abfall wie Milchpackungen
• Lackiertes, bemaltes oder imprägniertes Holz
Eine Verfeuerung dieser Materialien ist unzulässig, weil sich dabei gesundheits- und um-
weltschädliche Stoffe bilden. Da hierbei auch Kaminofen und Schornstein Schaden nehmen
können, entfällt die Garantie bei Zuwiderhandlung.
Lagerung des Brennholzes
Eine Restfeuchte von höchstens 20% kann durch mindestens einjährige (besser zweijährige)
Lagerung im Freien erreicht werden, wobei eine Überdachung vorzusehen ist. Im Haus
aufbewahrtes Holz wird leicht zu trocken und verbrennt daher zu schnell. Dies gilt jedoch
nicht für Anmachholz, das vor der Benutzung einige Tagen drinnen liegen sollte.
Die richtige Größe
Da die Größe der Holzstücke Einfluss auf die Verbrennung hat, sollten folgende Angaben
beachtet werden:
Brennstoff
Anmachholz
Holzscheite
Öffnen und Schließen der Tür
Damit auf den Öffnungsmechanismus kein einseitiger Zug ausgeübt wird, ist der Handgriff
stets in der Mitte anzufassen.
Achtung! Der Handgriff darf beim Öffnen und Schließen derTür nicht losgelassen werden,
da das Glas beim Anschlag Schaden nehmen kann.
Regulierung des Kaminofens, Zeichnung E
Regulierung der Primärluft (kommt durch den Rost im Ofen herein). Der Regulierschalter
(1) wird für ein Minimum an Luft gegen den Uhrzeigersinn gedreht und für Maximalluft mit
dem Uhrzeigersinn.
Anzünden, Zeichnung E
Der Regulierschalter (1) wird mit dem Uhrzeigersinn auf Maximum gedreht (max. Primär-
luft). Legen Sie eine Menge gehackter Anzündholzscheite in den Kaminofen, die ca. 2-3
Holzscheiten (ungefähr 2 kg) entspricht. Legen Sie 2 Anzündklötze zwischen die obere
Schicht Anzündholzscheite. Zünden Sie an und lassen Sie das Feuer sich ruhig ausbreiten.
Länge in cm
25-33
25-33
50
Durchmesser in cm
2-5
7-9