– Mindestens
Flurförderzeug und Regal.
– Befahren von Steigungen bis max. 10% ohne Last.
– Befahren von Steigungen bis max. 5% mit Nennlast.
– Das Flurförderzeug darf weder in feuergefährlichen noch in explosionsgefährdeten
Bereichen noch in stark Korrosion verursachenden oder stark staubhaltigen
Bereichen betrieben werden.
– Für Einsätze unter extremen Bedingungen ist für das Flurförderzeug eine spezielle
Ausstattung und Zulassung erforderlich.
10
125 mm
Sicherheitsabstand
zwischen
induktivgeführtem