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Grundsätzliche Anforderungen An Die Aufstellung; Aufstellort - Spartherm Nano Bedienungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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2.1 GRUNDSÄTZLICHE ANFORDERUNGEN AN DIE
AUFSTELLUNG
Bei Installation und Betrieb des ebios-fire sind alle relevanten nationalen
und europäischen Normen sowie örtliche Vorschriften (Lager- und Brand-
schutzvorschriften, etc.) zu beachten und anzuwenden! Die folgenden rele-
vanten Regelungen sind ohne Anspruch der Vollständigkeit aufgeführt und
beziehen sich nur auf einen Betrieb in Deutschland. In anderen Ländern sind
die dort gültigen Bestimmungen einzuhalten.
BetrSichV
Betriebssicherheitsverordnung
TRbF
Technische Regeln brennbare Flüssigkeiten
BsV
Brandschutzverordnung des jeweiligen Bundeslandes
LBO
Landesbauordnungen
GefStoffV
Gefahrstoffverordnung
Der ebios-fire darf nur in Räumen und an Stellen aufgestellt werden, bei
denen nach Lage, baulichen Umständen und Nutzungsart keine Gefahren
entstehen. Die Grundfläche des Aufstellraumes muss so gestaltet und groß
sein, dass der ebios-fire ordnungsgemäß und bestimmungsgemäß betrieben
werden kann.
Für den Transport Ihres ebios-fire dürfen nur zugelassene und ausreichend
tragfähige Transporthilfen verwendet werden.
Während des Transportes darf sich kein Brennstoff in dem Gerät befinden.
TRANSPORTSCHÄDEN melden Sie bitte umgehend ihrem Lieferanten. Schüt-
zen Sie beim Aufbau und Transport die Verkleidung und die Sichtteile des
ebios-fire vor Verschmutzung und Beschädigungen.
Die Vorhaltung eines geeigneten Brandbekämpfungsmittels für Flüssigkeits-
brände (Brandklasse B) wird empfohlen.
Der ebios-fire Nano muss waagerecht ausgerichtet und gegen Kippen gesi-
chert werden.

2.2 AUFSTELLORT

Bitte beachten Sie bei Aufstellung / Installation des ebios-fire, dass das
Gerät nicht in unmittelbarer Einstrahlung von großen Wärmequellen (Heiz-
körper, Kaminöfen etc.) oder in Aufstellräumen mit hoher Temperaturbelas-
tung (z.B. Sauna) aufgestellt wird.
Ihr ebios-fire darf nicht aufgestellt werden:
1. In Treppenräumen, außer in Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei
Wohnungen
2. In allgemein zugänglichen Fluren
3. In Garagen
4. In Räumen, in denen leicht entzündliche oder explosive Stoffe oder
Gemische in solchen Mengen verarbeitet, gelagert oder hergestellt wer-
den, dass durch eine Entzündung oder Explosion, Gefahren entstehen
5. In ungenügend belüfteten Räumen
6. In öffentlich zugänglichen Bereichen ohne Aufsicht
7. In Bereichen, die nicht gegen Querlüftung geschützt sind
8. Auf (unverbaut) Tischen, Möbelstücken, Wandborden etc.
9. Im Freien ohne einen Schutz vor Witterung und hoher Luftfeuchtigkeit
bzw. Kondensat
Das Ethanolgebinde darf nur innerhalb des Nano aufgestellt werden, damit
auslaufendes Ethanol aufgefangen wird und rechtzeitig Alarm gegeben
werden kann.
Das Gerät darf nur auf Fußböden mit ausreichender Tragfähigkeit aufgestellt
werden. Bei unzureichender Tragfähigkeit müssen geeignete Maßnahmen (z.
B. Platte zur Lastverteilung) getroffen werden, um diese zu erreichen.
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