2.3 BRANDSCHUTZ
Im Strahlungsbereich dürfen keine brennbaren Gegenstände (Dekorationen,
Kleidungsstücke, etc.) abgestellt werden. Zu seitlichen brennbaren Bautei-
len, Möbeln, Dekorationen oder Vorhängen ist ein Mindestabstand von 1000
mm einzuhalten, um ausreichend Wärmeschutz zu gewährleisten! Oberhalb
der Feuerstätte bis zur Zimmerdecke (Deckenabstand 1500 mm) dürfen sich
keine Gegenstände befinden!
1000 mm
Abstand zur Seite
Abstand zur Decke
D 10
2.4 VERBRENNUNGSLUFTVERSORGUNG
Ihr ebios-fire entnimmt die Verbrennungsluft dem Aufstellungsraum (raum-
luftabhängig). Es ist sicherzustellen, dass der Aufstellungsraum ausreichend
mit Frischluft versorgt wird. Bei abgedichteten Fenstern und Türen (z.B. in
Verbindung mit Energiesparmaßnahmen) kann es sein, dass die Frischluft-
zufuhr nicht ausreichend gewährleistet wird. Beachten Sie deshalb unbe-
dingt die nötige Luftwechselrate, die maximal zulässige Brenndauer und
halten sie die angegebenen Raumgrößen ein. Ansonsten kann Ihr Wohlbe-
finden (Kopfschmerzen, Konzentrationsschwäche) und unter Umständen Ihre
Sicherheit oder auch das Brandverhalten beeinträchtigt werden. Um sich
vor diesen Gefahren zu schützen, sind im Fachhandel Geräte, ähnlich eines
Rauchmelders, zu bekommen, die vor zu hohen Kohlenstoffmonoxidkon-
zentrationen warnen. Außerdem sind Anzeigen zur Luftqualität ratsam, die
neben der Temperatur auch die Kohlenstoffdioxidkonzentration analysieren.
Öffnen Sie zur ausreichenden Frischluftversorgung ein Fenster.