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Vorschriften; Normen Und Richtlinien; Brennstoffe; Zulässige Brennstoffe - Buderus Kandern plus 36B Bedienungsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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Vorschriften

3.1

Normen und Richtlinien

Für die Installation und den Betrieb der Anlage:
▶ Landesspezifische und örtliche Normen und
Richtlinien beachten.
Vor der Installation und der Benutzung des Heizeinsatzes:
▶ Technische Dokumente beachten.
▶ Anleitungen von Anlagenkomponenten, Zubehören und Ersatzteilen
beachten.
▶ Bei der Installation und dem Betrieb der Ofenanlage auch folgende
Vorschriften in der jeweils neuesten Fassung beachten (Beispiele):
Deutschland
• Heizeinsätze für feste Brennstoffe nach DIN EN 13229/A1-CW,
Kategorie 1c
• Schornsteinbemessung nach DIN EN 13384-1, DIN EN 13384-2
• Die örtlichen Baubestimmungen über die Aufstellbedingungen
(z. B. Feuerungsverordnungen der Bundesländer)
Schweiz
• Örtliche feuerpolizeilichen und baurechtlichen Vorschriften
• Luftreinhalteverordnung (LRV)
• Vorschriften der Vereinigung der kantonalen Feuerversicherungen
(VKF)
• Die zuständige Landesbau- und Feuerungsverordnung
• Örtlichen Bestimmungen über die Aufstellungsbedingungen
(z. B. Feuerungsverordnungen der Bundesländer)
Österreich
• Die örtlichen feuerpolizeilichen und baurechtlichen Vorschriften
• Die zuständige Landesbauordnung
• Die örtlichen Baubestimmungen über die Aufstellbedingungen
(z. B. Feuerungsverordnungen der Bundesländer)
Kandern plus 26B und 36B – 6 720 810 542 (2015/02)
3.2

Brennstoffe

GEFAHR: Verbrennungsgefahr durch Verpuffung!
▶ Niemals flüssige Brennstoffe (z. B. Benzin,
Petroleum) verwenden.
HINWEIS: Anlagenschaden- und Umweltschaden durch
unzulässige Brennstoffe!
▶ Keine Kunststoffe, Haushaltsabfälle, chemisch
behandelte Holzreste, Altpapier, Hackgüter, Rinden-
und Spanplattenabfälle zur Feuerung verwenden.
Das Verbrennen nicht zulässiger Brennstoffe ist in vielen
Ländern strafbar.
In Deutschland gilt dies als ein Verstoß gegen das
Bundes-Immissionsschutzgesetz.
In der Schweiz gilt dies als ein Verstoß gegen die
Luftreinhalteverordnung (LRV).
3.2.1
Zulässige Brennstoffe
• Naturbelassenes, luftgetrocknetes Scheitholz (2 Jahre gelagert,
Wassergehalt < 20 %
• Holzbriketts nach DIN 51731 HP2
• Braunkohlebriketts
3.2.2

Verbrennung

Holz besteht hauptsächlich aus Zellulose, Lignin, Harzen, Fetten und
Ölen. Deshalb verbrennt Holz nicht direkt. Die Bestandteile von Holz
werden bei unterschiedlich hohen Temperaturen gasförmig und
verbrennen bei genügend Sauerstoff. Wenn die, für die Ausgasung und
saubere Verbrennung, benötigten Temperaturen nicht erreicht werden,
ist die Verbrennung gestört. Die unverbrannten Stoffe belasten die
Umgebung und setzen sich in der Ofenanlage und der Abgasanlage als
Ablagerungen fest (z. B. Ruß, Teer). Die Ablagerungen bewirken einen
zusätzlichen Reinigungsaufwand und können zu einem Anlagenschaden
führen.
Aus diesem Grund ist für eine gute, rasche Verbrennung eine gute
Ausgasung erforderlich. Die Ausgasung ist nur an den "verletzten"
Stellen des Holzes gewährleistet, was eine Spaltung des Holzes
erforderlich macht.
Die Holzscheitgröße ist ein weiterer Einflussfaktor für eine optimale
Verbrennung. Kleinere Holzscheite besitzen im Verhältnis zur Masse
eine größere Oberfläche als ungespaltenes Holz.
Unterschiedliche Holzarten unterscheiden sich auch im Heizwert:
• Laubhölzer sind besonders gut als Brennholz geeignet. Sie brennen
langsam mit ruhiger Flamme ab und bilden eine lang anhaltende Glut.
• Nadelhölzer sind harzreich, brennen schneller ab und neigen stärker
zur Funkenbildung.
Kohlearten unterscheiden sich im Heizwert und im Abbrandverhalten.
• Braunkohlebriketts sind als Brennstoff geeignet. Sie brennen
langsam mit ruhiger Flamme ab. Die Flamme ist kleiner als bei der
Holzverbrennung.
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Kandern plus 26b

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