Einbau/Montage
3.8 Installationen in Ex-Bereichen
6. Die Auswahl der Kabel sollte in Übereinstimmung mit den geltenden Verfahrensregeln
erfolgen und die Isolierung muss der maximalen Oberflächentemperatur des Gehäuses
(T70 °C) widerstehen können.
7. Das Betriebsmittel wird nicht als Sicherheitseinrichtung (im Sinne der EG-
Richtlinie 94/9/EG Anhang II, Klausel 1,5) eingestuft.
8. Installation und Prüfung dieses Betriebsmittels dürfen nur durch entsprechend geschultes
Personal in Übereinstimmung mit den geltenden Verfahrensregeln durchgeführt werden.
9. Die Reparatur dieses Betriebsmittels darf nur durch entsprechend geschultes Personal in
Übereinstimmung mit den geltenden Verfahrensregeln durchgeführt werden.
10. Ins Betriebsmittel einzubauende oder als Ersatzteil zu verwendende Werkstücke müssen
durch entsprechend geschultes Personal in Übereinstimmung mit der Dokumentation des
Herstellers montiert werden.
11. Bei einem möglichen Kontakt des Betriebsmittels mit aggressiven Stoffen liegt es in der
Verantwortung des Anwenders geeignete Maßnahmen zu treffen, um seine
Beschädigung zu verhindern und dadurch die Schutzart zu gewährleisten.
– Aggressive Stoffe: z. B. säurehaltige Flüssigkeiten oder Gase, die Metalle angreifen
– Geeignete Maßnahmen: z. B. regelmäßige Kontrollen im Rahmen einer
12. Die Produktkennzeichnung muss folgende Warnung enthalten: Nicht öffnen, wenn
gefährliche explosionsfähige Atmosphäre vorhanden ist.
Besondere Bedingungen für die sichere Verwendung
Die Endung 'X' der Zertifikatsnummer bezieht sich auf folgende Sonderbedingungen für eine
sichere Verwendung:
● Kabel- oder Rohreinführungen müssen die Anforderungen der Europäischen Richtlinie
94/9/EG für Gruppe II, Kategorie 2D erfüllen und die allgemeine Schutzart IP des
Gehäuses gewährleisten.
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können, oder Lösungen, die polymerische Stoffe angreifen.
Routineprüfung oder Aufstellung der Beständigkeit gegen bestimmte Chemikalien
anhand des Datenblatts des Materials.
SITRANS WS300
Betriebsanleitung, 06/2018, A5E46649874-AA