06.93
Grundsätzlich gilt, daß elektronische Baugruppen nur dann berührt werden sollen, wenn dies
wegen daran vorzunehmender Arbeiten unvermeidbar ist.
Vor dem Berühren einer elektronischen Baugruppe muß der eigene Körper entladen werden.
Dies kann in einfachster Weise dadurch geschehen, daß unmittelbar vorher ein leitfähiger, ge-
erdeter Gegenstand berührt wird (z. B. metallblanke Schaltschrankteile, Wasserleitung).
Baugruppen dürfen nicht mit hochisolierenden Stoffen – z. B. Kunststoffolien, isolierenden
Tischplatten, Bekleidungsteilen aus Kunstfaser – in Berührung gebracht werden.
Baugruppen dürfen nur auf leitfähigen Unterlagen abgelegt werden.
Beim Löten an Baugruppen ist die Lötkolbenspitze zu erden.
Baugruppen und Bauelemente sind grundsätzlich in leitfähiger Verpackung (z. B. metallisierte
Kunststoffschachteln, Metallbüchsen) aufzubewahren oder zu versenden.
Soweit Verpackungen nicht leitend sind, müssen Baugruppen vor dem Verpacken leitend um-
hüllt werden. Hier kann z. B. leitfähiger Schaumgummi verwendet werden.
Die notwendigen EGB-Schutzmaßnahmen sind im Bild noch einmal verdeutlicht.
b
d
e
a
Sitzplatz
a ... leitfähiger Fußboden
b ... EGB-Tisch
c ... EGB-Schuhe
3.5.2
Baugruppen-Handhabung
Unter Berücksichtigung der EGB-Maßnahmen gilt zusätzlich:
•
•
Nichtbeachtung kann zur Zerstörung der Baugruppen oder zu Früh-
ausfällen führen!
© Siemens AG 1992 All Rights Reserved
SINUMERIK 840C (PJ)
d
f
f
c
a
Stehplatz
d ... EGB-Mantel
e ... EGB-Armband
f ... Erdungsanschluß der Schränke
VORSICHT
Baugruppen dürfen nur im spannungsfreien Zustand (d. h. bei
ausgeschalteter Steuerung) gesteckt oder gezogen werden.
Signalspannungen (an Schnittstellen) dürfen nur bei gesteckten
Baugruppen anliegen.
6FC5197- AA10
3 Anschlußbedingungen
3.5.1 EGB-Maßnahmen
b
e
f
f
c
a
Steh-/Sitzplatz
d
f
3–57