Kontrollen
Arbeiten an der elektrischen Ausrüstung dürfen nur von Elektrofachkräften durchgeführt
werden!
8.4
Hydraulikleitungen
Nach der ersten Betriebsstunde sämtliche Hydraulikleitungen auf Dichtheit und festen Sitz
kontrollieren.
Alle weiteren 100 Betriebsstunden die Hydraulikleitungen auf Dichtheit und festen Sitz
kontrollieren.
▪ Beschädigte Hydraulikleitungen sind sofort zu ersetzen!
8.5
Werkzeugführung
Die Werkzeugführung muss immer eingefettet sein.
8.6
Zweihandschaltung
Die Gelenke der Zweihandschaltung auf ihre Leichtgängigkeit überprüfen und
gegebenenfalls nachschmieren.
Kontrollieren Sie, ob die Schaltwippe frei beweglich ist.
8.7
Ölstand
Zur Kontrolle des Ölstands die Maschine auf einer ebenen und waagrechten Fläche
abstellen.
Der Ölstand muss bei eingefahrenem Druckstück kontrolliert werden.
8.7.1
Hydraulikölstand
Wenn das Ölschauglas bis über die Mitte gefüllt ist, entspricht dies dem Ölstand- Maximum.
Befindet sich der Ölspiegel am unteren Bereich des Ölschauglases, entspricht das dem
Ölstand- Minimum.
1
2
3
1
2
Sollte dies der Fall sein, muss sofort Hydrauliköl nachgefüllt werden.
▪ Sehen Sie dazu ..... Hydraulikölwechsel [➙ 34]
Eine Kontrolle des Ölfilters ist nur beim Ölwechsel erforderlich.
32
Belüftungsschraube
Ölschauglas
3
Ölablassschraube