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Vorschriften
Folgende Richtlinien und Vorschriften einhalten:
•
Landesbauordnung
•
Bestimmungen des zuständigen Gasversorgungs-
unternehmens
•
EnEG (Gesetz zur Einsparung von Energie)
•
EnEV (Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz
und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden)
•
DVGW, Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft, Gas- und
Wasser GmbH - Josef-Wirmer-Str. 1–3 - 53123 Bonn
– Arbeitsblatt G 600, TRGI
(Technische Regeln für Gasinstallationen)
•
Arbeitsblatt G 670, TRGI
•
TRF 1996 (Technische Regeln für Flüssiggas)
Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft, Gas- und Wasser
GmbH - Josef-Wirmer-Str. 1–3 -
53123 Bonn
•
DIN-Normen, Beuth-Verlag GmbH - Burggrafenstraße 6 -
10787 Berlin
– DIN 1988, TRWI (Technische Regeln für Trinkwasser-
installationen)
– DIN VDE 0100, Teil 701 (Errichten von Starkstroman-
lagen mit Nennspannungen bis 1000 V, Räume mit Ba-
dewanne oder Dusche)
•
Österreich:
– ÖVGW-Richtlinien G 1 und G 2 sowie regionale Bau-
ordnungen
•
Schweiz: SVGW- und VKF-Richtlinien, kantonale und örtli-
che Vorschriften sowie Teil 2 der Flüssiggasrichtlinie
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Installation
GEFAHR:
Explosion!
▶ Vor Arbeiten an gasführenden Teilen im-
mer Gashahn schließen.
Aufstellung, Stromanschluss, gas- und ab-
gasseitigen Anschluss und Inbetriebnahme
darf nur ein beim Gas- oder Energieversor-
gungsunternehmen zugelassener Fachbe-
trieb vornehmen.
Jetatherm COMPACT – 6 720 608 075 (2015/05)
4.1
Wichtige Hinweise
▶ Vor der Installation Stellungnahmen des Gasversorgungs-
unternehmens und des Schornsteinfegermeisters einho-
len.
Österreich - Bei Verwendung von Gastyp
G31, muß der Gasdruck entsprechend
Tabelle 11 eingestellt werden.
4.2
Aufstellort wählen
Vorschriften zum Aufstellraum
Die DVGW-TRGI und für Flüssiggasgeräte die TRF, in der jeweils
neuesten Fassung, sind zu beachten.
▶ Länderspezifische Bestimmungen beachten.
Bei Einbau in einen Schrank:
▶ Lüftungsöffnungen und Abstände beachten.
600 cm
100
600 cm
Bild 6
Verbrennungsluft
Zur Vermeidung von Korrosion muss die Verbrennungsluft frei
von aggressiven Stoffen sein.
Als korrosionsfördernd gelten Halogenkohlenwasserstoffe, die
Chlor- oder Fluorverbindungen enthalten. Diese können z. B. in
Lösungsmitteln, Farben, Klebstoffen, Treibgasen und Haus-
haltsreinigern enthalten sein.
Oberflächentemperatur
Die max. Oberflächentemperatur des Geräts mit Ausnahme der
Abgasführung liegt unter 85 °C. Nach TRGI bzw. TRF sind daher
keine besonderen Schutzmaßnahmen für brennbare Baustoffe
und Einbaumöbel erforderlich. Abweichende Vorschriften ein-
zelner Bundesländer sind zu beachten.
Vorschriften
2
75
2
6 720 610 422-04.20
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