2
Planung und Auslegung von Wärmepumpen
Q [kW]
22
20
18
16
14
12
10
8
6
4
2
0
-20
-15
Bild 4
Bivalenzpunkt, Heizleistungskurven der Wärmepumpen WLW196i..IR/AR (35 °C Vorlauftemperatur, 100 % Modu-
lation)
Q
Wärmeleistungsbedarf
T
Außentemperatur
A
Gebäudekennlinie
B
Norm-Außentemperatur
C
Bivalenzpunkt der ausgewählten Wärmepumpe
(WLW196i-8 IR/AR)
D
Erforderliche Leistung des zweiten Wärme-
erzeugers bei Normtemperatur
[1]
Heizleistungskurve WLW196i-6 IR/AR
[2]
Heizleistungskurve WLW196i-8 IR/AR
[3]
Heizleistungskurve WLW196i-11 IR/AR
[4]
Heizleistungskurve WLW196i-14 IR/AR
Für Temperaturen höher als -7 °C zeigt
Bild 4 die Heizleistungskurven der Wärme-
pumpen im Betrieb mit 100 % Wärmeleis-
tung.
Heizleistungskurven:
•
Abschnitt 4.6, Seite 96
Im Temperaturbereich rechts der Bivalenztemperatur
kann der Wärmebedarf alleine von der Wärmepumpe ge-
deckt werden. Im Temperaturbereich links der Bivalenz-
punkte entspricht die Strecke zwischen den Kurven der
benötigten zusätzlichen Heizleistung.
Zur Auswahl einer geeigneten Wärmepumpe wird in den
Heizleistungskurven in Bild 4 die Gebäudekennlinie [A]
eingetragen. Sie kann vereinfacht als Gerade zwischen
der ermittelten erforderlichen Leistung am Normausle-
gungspunkt (im Beispiel -12 °C, 12 kW) und einer Heiz-
22
C
D
-10
-5
B
4
3
2
1
0
5
leistung von 0 kW bei 20 °C, gezeichnet werden. Wenn
der Schnittpunkt der Gebäudekennlinie mit einer Heiz-
leistungskurve in der Nähe der vorgesehenen Bivalenz-
temperatur liegt, kann die dazugehörige Wärmepumpe
eingesetzt werden, im Beispiel wurde WLW196i-8 IR/AR
ausgewählt.
Am Abstand zwischen der Heizleistungskurve und der
Gebäudekennlinie am Normauslegungspunkt lässt sich
der zusätzliche Leistungsbedarf ablesen, der durch elek-
trische Heizstäbe oder einen Heizkessel abgedeckt wird.
Beispiel (
Bild 4)
Erforderlicher Gesamtleistungsbedarf (Heizleistung +
Leistungsbedarf für Warmwasserbereitung) × Sperrzeit
= Gesamtleistungsbedarf am Normauslegungspunkt:
F. 8
Erforderlicher Gesamtleistungsbedarf
Wärmepumpe
Die ausgewählte Wärmepumpe hat am Normauslegungs-
punkt eine Heizleistung von 7,3 kW. Die zusätzlich aufzu-
bringende Leistung, durch elektrische Heizstäbe
(monoenergetisch) oder einen zweiten Wärmeerzeuger
(bivalent), wird berechnet:
·
·
·
=
–
Q
Q
Q
zus
erf
WP(–12 °C)
F. 9
Zusätzlich zur Wärmepumpe erforderliche Heiz-
leistung
WLW196i..IR/AR (HT) – 6 720 820 768 (2017/03)
A
10
15
6 720 811 620-02.3T
·
=
Q
12 kW
erf
=
–
=
12 kW 7,3 kW
20
T [°C]
4,7 kW