Inbetriebnahme
6.1.1
Berechnen der tatsächlichen Werte für Traktorgesamtgewicht, Traktorachs-
lasten und Reifentragfähigkeiten, sowie der erforderlichen Mindestballastie-
rung
94
Das zulässige Gesamtgewicht des Traktors, das im Fahrzeugschein
angegeben ist, muss größer sein als die Summe aus
Traktorleergewicht
Ballastierungsmasse und
Gesamtgewicht der angebauten Maschine oder Stützlast der
angehängten Maschine.
Dieser Hinweis gilt nur für Deutschland.
Ist das Einhalten der Achslasten und / oder des zulässigen Gesamt-
gewichts unter Ausschöpfung aller zumutbaren Möglichkeiten nicht
gegeben, kann auf Grundlage eines Gutachtens eines amtlich aner-
kannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr mit Zu-
stimmung des Traktorherstellers die nach Landesrecht zuständige
Behörde eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 StVZO sowie die
erforderliche Erlaubnis nach § 29 Absatz 3 StVO erteilen.
AD-P 30/35/4001 SPECIAL BAH0095-2 11.17